Mal zur Abwechslung wieder ein wenig in Satzungskram geblättert. Diesmal in dem der RB Leipzig GmbH und nicht in der des e.V. Keine ganz spannende Geschichte. Interessant daran vielleicht vor allem, wie dort mit 50+1 umgegangen wird bzw. mit einer Zukunft, in der diese Regel nicht mehr gelten könnte.
Die Satzung der RB Leipzig GmbH ist quasi die Grundlage dessen, auf welcher Basis Red Bull und RB Leipzig in der ausgelagerten Kapitalgesellschaft, die den RB-Profifußball betreitbt, zusammenarbeiten. Red Bull ist der Gesellschafter, der 99% der Anteile hält, also 2,475 Millionen Euro der insgesamt 2,5 Millionen Euro Stammkapital eingezahlt hat. RB Leipzig ist mit 25.000 Euro beteiligt und hält entsprechend nur ein Prozent der Anteile. Die GmbH ist also de facto eine Red-Bull-Gesellschaft.
Aufgrund der DFB- bzw. DFL-Regularien, dass der e.V. immer die Mehrheit an einer ausgelagerten Gesellschaft (z.B. einer GmbH), in der der Profispielbetrieb organisiert ist, zu halten hat, ist die Satzung der RB Leipzig GmbH auch durch einen entsprechenden Passus ergänzt. Heißt es zuerst noch, dass nach Geschäftsanteilen abgestimmt und je 100.000 Geschäftsanteil eine Stimme gewährt wird (Red Bull also 24,75 der 25 Stimmen hätte), wird später präzisiert, dass dem RB Leipzig e.V. 50% der Stimmen plus 1 gewährt wird, solange der eigentragene Verein mindestens einen Geschäftsanteil hält.