Immer mal was neues rund um den Leipziger RasenBallsport im Themenfeld der Vereinskonstruktion. Gestern wurde wegen entsprechender Einladungsschreiben an die nicht stimmberechtigten Fördermitglieder bekannt, dass am 02.12.2014 bei RB Leipzig eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden soll, auf der man auch beschließen will, dass alle Mannschaften ab B-Jugend aufwärts aus dem eingetragenen Verein in eine GmbH ausgelagert werden.
Ein etwas überraschender Move, weil er auf den ersten Blick abseits von Formalien nur wenig ändert. Zwar wird durch die GmbH nun die 50+1-Regel auch für RB Leipzig relevant, aber letztlich auch wiederum nicht wirklich. Denn da die Regel nur besagt, dass der eingetragene Verein mehr als 50% der Stimmanteile an der GmbH halten muss, um im Fall der Fälle die Entscheidungsfäden in der Hand zu halten, wandert der Blick wieder zurück zum e.V., für den mögliche Änderungen aktuell unklar sind.
Bleibt es bei der Konstitution des RasenBallsport Leipzig e.V. mit seinen (je nachdem wen man fragt) irgendwas knapp über 10 geldgeberfreundlichen, stimmberechtigten und einigen Hundert nicht stimmberechtigten Mitgliedern, dann ändert sich an der Grundsituation, dass über die Zusammensetzung des e.V. dem Geldgeber Red Bull auch ein Mindestmaß an finaler Kontrolle eingeräumt ist, nicht viel.
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