Schlagwort-Archive: Peter Schacherbauer

Mitgliederversammlung mit interessierten Zuschauern

Immer mal was neues rund um den Leipziger RasenBallsport im Themenfeld der Vereinskonstruktion. Gestern wurde wegen entsprechender Einladungsschreiben an die nicht stimmberechtigten Fördermitglieder bekannt, dass am 02.12.2014 bei RB Leipzig eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden soll, auf der man auch beschließen will, dass alle Mannschaften ab B-Jugend aufwärts aus dem eingetragenen Verein in eine GmbH ausgelagert werden.

Ein etwas überraschender Move, weil er auf den ersten Blick abseits von Formalien nur wenig ändert. Zwar wird durch die GmbH nun die 50+1-Regel auch für RB Leipzig relevant, aber letztlich auch wiederum nicht wirklich. Denn da die Regel nur besagt, dass der eingetragene Verein mehr als 50% der Stimmanteile an der GmbH halten muss, um im Fall der Fälle die Entscheidungsfäden in der Hand zu halten, wandert der Blick wieder zurück zum e.V., für den mögliche Änderungen aktuell unklar sind.

Bleibt es bei der Konstitution des RasenBallsport Leipzig e.V. mit seinen (je nachdem wen man fragt) irgendwas knapp über 10 geldgeberfreundlichen, stimmberechtigten und einigen Hundert nicht stimmberechtigten Mitgliedern, dann ändert sich an der Grundsituation, dass über die Zusammensetzung des e.V. dem Geldgeber Red Bull auch ein Mindestmaß an finaler Kontrolle eingeräumt ist, nicht viel.

Mitgliederversammlung mit interessierten Zuschauern weiterlesen

Organisationsprobleme

Wir erkennen Rasenballsport Leipzig mit nur 8 stimmberechtigten Mitgliedern und stimmlosen Pro-Forma-Mitgliedschaften für alle anderen nicht als “Verein” an. (Quelle [broken Link])

So oder so ähnlich liest man es ja von Zeit zu Zeit an verschiedenen Stellen im Internet. Zielrichtung der Argumentation ist dabei zumeist, dass RB Leipzig ja kein richtiger Verein sei oder wahlweise [broken Link] “das Vereinsrecht mit Füßen tritt und regelrecht ausnutzt”.

Eine etwas erstaunliche Argumentation, denn ganz grundsätzlich darf man einmal festhalten, dass alles ein eingetragener Verein ist, was vom Amtsgericht als Verein eingetragen wird. Die einzige Instanz, die tatsächlich beurteilen darf und kann, inwiefern ein Verein den entsprechenden Regularien entspricht, ist also mitnichten ein Verband, andere Vereine oder deren Anhänger, sondern ein kleines, feines Gericht, in dem man sich mit formaljuristischen Fragen hoffentlich auskennt.

Organisationsprobleme weiterlesen