Formalisierung des Nahliegenden

Mal zur Abwechslung wieder ein wenig in Satzungskram geblättert. Diesmal in dem der RB Leipzig GmbH und nicht in der des e.V. Keine ganz spannende Geschichte. Interessant daran vielleicht vor allem, wie dort mit 50+1 umgegangen wird bzw. mit einer Zukunft, in der diese Regel nicht mehr gelten könnte.

Die Satzung der RB Leipzig GmbH ist quasi die Grundlage dessen, auf welcher Basis Red Bull und RB Leipzig in der ausgelagerten Kapitalgesellschaft, die den RB-Profifußball betreitbt, zusammenarbeiten. Red Bull ist der Gesellschafter, der 99% der Anteile hält, also 2,475 Millionen Euro der insgesamt 2,5 Millionen Euro Stammkapital eingezahlt hat. RB Leipzig ist mit 25.000 Euro beteiligt und hält entsprechend nur ein Prozent der Anteile. Die GmbH ist also de facto eine Red-Bull-Gesellschaft.

Aufgrund der DFB- bzw. DFL-Regularien, dass der e.V. immer die Mehrheit an einer ausgelagerten Gesellschaft (z.B. einer GmbH), in der der Profispielbetrieb organisiert ist, zu halten hat, ist die Satzung der RB Leipzig GmbH auch durch einen entsprechenden Passus ergänzt. Heißt es zuerst noch, dass nach Geschäftsanteilen abgestimmt und je 100.000 Geschäftsanteil eine Stimme gewährt wird (Red Bull also 24,75 der 25 Stimmen hätte), wird später präzisiert, dass dem RB Leipzig e.V. 50% der Stimmen plus 1 gewährt wird, solange der eigentragene Verein mindestens einen Geschäftsanteil hält.

So weit so gut und so hielt es ja auch die TSG 1899 Hoffenheim schon, als Hopp noch nur die Mehrheit der Geschäftsanteile inne hatte und noch nicht die Mehrheit der Stimmrechte (letztlich ist das bei Gesellschaftern, die sehr nah miteinander arbeiten in der Praxis eh nicht auseinanderzuhalten oder zu bestimmen, wer da wie Mehrheitsrechte durchsetzt). Inzwischen hat Hopp in Hoffenheim ja eine Ausnahmegenehmigung bekommen und er darf parallel zur Mehrheit der Anteile auch die Stimmmehrheit halten.

Diese Ausnahmeregelung kann man nach 20 Jahren ununterbrochener, wesentlicher Unterstützung des Vereins beantragen. Dann bekommt man bei positivem Bescheid der DFL und in Abhängigkeit vom Willen der Mitgliederversammlung des e.V. die Stimmmehrheit an einer ausgelagerten Kapitalgesellschaft trotz 50+1-Regel, die das eigentlich untersagt. In der Bundesliga gibt es wegen der Geschichte der Klubs mit Wolfsburg und Leverkusen zwei Ausnahmen. Hoffenheim ist nun auf Basis der 20-Jahre-Ausnahmeregel dazugekommen. Hannover und Martin Kind versuchen das auch schon eine Weile, scheitern da bisher aber an der Renitenz der DFL und deren Zweifel, dass Kind wirklich 20 Jahre lang wesentlich in den Klub investiert hat (was auch darauf verweist, wie schwammig die Regularien sind) (mal ganz abgesehen von allen anderen Problemen in Hannover und Satzungsänderungen, die als Verstöße gegen 50+1 gesehen und wieder zurückgenommen wurden).

Bei Red Bull dürften nach 20 Jahren (wenn alles so weiterläuft wie bisher) keine Zweifel bestehen, dass man den Fußballsport bei RB Leipzig zuerst beim e.V. und inzwischen bei der GmbH (wie so die Geldflüsse zwischen e.V. und GmbH aussehen, ist weithin unbekannt) über die volle Zeit in wesentlichem Umfang unterstützt hat. Dafür steht schon die Rolle als Hauptsponsor des Vereins. Formal dürfte nach dieser Zeit also seitens der DFL wenig im Wege stehen, dass Red Bull neben der Mehrheit der Geschäftsanteile auch die Stimmenmehrheit in der GmbH übernehmen kann.

Und auch die Gesellschafter der RB Leipzig GmbH (also RB Leipzig e.V. und Red Bull) selbst haben entsprechende Steine schon mal aus dem Weg geräumt. Denn in der Satzung der GmbH ist bereits formuliert, wie man mit einem eventuellen Wegfall der 50+1-Regel oder mit einem positiv beschiedenen Red-Bull-Antrag auf Ausnahmeregelung umzugehen gedenkt. Für diesen Fall soll der Passus, dass der e.V. in jedem Fall die Stimmmehrheit hat, wenn er nur mindestens einen Geschäftsanteil hält, entfallen. Sollte sich die 50+1-Regel ändern und nicht komplett wegfallen, werde die Satzung dahingehend “unverzüglich” verändert.

Fakt ist, dass mit einem Wegfall der 50+1-Regel oder mit dem positiv beschiedenen Antrag auf Aunsahmeregelung (frühestens 2029) in Übereinstimmung zwischen den Gesellschaftern RB Leipzig e.V. und Red Bull in der gemeinsamen Gmbh-Satzung nur noch dieser Passus übrigbleibt: “Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen. Je EUR 100.000 eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.” Das bedeutet, dass die GmbH dann automatisch auch von den Stimmrechten und nicht nur von den Kapitalanteilen her eine Red-Bull-GmbH werden würde (in die sich natürlich auch noch andere Gesellschafter und sei es durch Erhöhung des Stammkapitals einkaufen könnte).

Das ist natürlich alles nicht sonderlich aufregend, weil natürlich jenseits der Formalien eh klar ist, dass RB Leipzig faktisch ein Red-Bull-Klub ist. Entsprechend ist es halt auch nur ein kleiner Baustein, nun auch zu wissen, dass die Übergabe der GmbH an Red Bull quasi von der Satzung schon vorbereitet ist (und von der Mitgliederversammlung des e.V. aufgrund deren Zusammensetzung vermutlich eher nicht noch mal zurückgenommen wird bzw. nicht darauf eingewirkt wird die Satzung der Gesellschafter in der GmbH zu verändern). Darin ist auch vermerkt, dass der Geschäftsführer der GmbH den Weisungen der Gesellschafter unterworfen ist. Ein Oliver Mintzlaff stünde bei einer Stimmübernahme der GmbH durch Red Bull also dann auch formal unter Aufsicht von Red Bull (aktuell beaufsichtigt er sich als Vorstandsvorsitzender des e.V. formal noch selbst in seiner Rolle als Geschäftsführer der GmbH).

Auf die 20-Jahres-Ausnahmeregel, die man im Jahr 2029 ziehen könnte, war ja Red Bull schon abgehoben, als es noch um die Lizenz in der zweiten Liga und den Streit mit der DFL nach Verweigerung inklusive Lizenzerteilung nach Widerspruch ging. Damals, so erzählte es Ex-DFLer Andreas Rettig mal im Millernton [broken Link], war Red Bull unter anderem mit dem Vorschlag auf die DFL zugegangen, dass man ja die nötige Summe, um ein 20-jähriges, wesentliches Engagment nachzuweisen, auch auf einem Konto hinterlegen könne. Quasi zum Beweis für die Nachhaltigkeit des Engagments. Und quasi als Vorerfüllung des Sinns der 20-Jahres-Regel, nach der man erst so viele Jahre warten muss, bis man die Stimmmehrheit innerhalb einer GmbH von einem e.V. übernehmen kann.

Nun, was den Umgang mit Regularien angeht, waren Red Bull und RB Leipzig schon immer mit einer Mischung aus Kreativität und Dienst nach Vorschrift ausgestattet. Dienst nach Vorschrift in dem Sinne, dass man die Regularien und gesetzlichen Vorgaben immer genau soweit erfüllt, dass man mit der eigenen Konstruktion durchkommt. Kreativ in dem Sinne, dass man man noch immer gut darin war, das geschriebene Wort bestmöglich zu interpretieren oder die eigenen Strukturen als dem Wort entsprechend darzustellen.

Das hat dann neben solchen Passagen wie der Übergabe der GmbH an Red Bull in der Satzung manchmal auch sehr skurrile Nebeneffekte. So wurde im Zuge der Lizenzierung für europäische Wettbewerbe bei der UEFA und der formalen Entflechtung von Red Bull Salzburg und RB Leipzig vorletzten Sommer tatsächlich der Salzburger Fußballklub aus der Foto-Datenbank der Red-Bull-Sportaktivitäten genommen. Dort sind immer noch die Eishockeyklubs aus München und Salzburg und unter anderem auch der FC Liefering und RB Leipzig drin, aber nicht mehr die Fußballer von Red Bull Salzburg. Weil die ja formal nicht mehr von Red Bull abhängig sind (bzw. formal nicht mehr so abhängig sind, dass daraus ein bestimmender Einfluss abgeleitet werden könnte), während Leipzig für die UEFA als Red-Bull-Klub gilt (was sich dann auch ändern könnte, wenn der Umsatz des Klubs weiter so steigt wie bisher und der Red-Bull-Anteil am Etat sinkt, aber sowieso der Fall wäre, wenn 50+1 fällt und die GmbH die Stimmmehrheit von Red Bull hat).

Schon skurril genug, dass Red Bull Salzburg nicht mehr in einer Red-Bull-Fotodatenbank vorkommt und das quasi die Unabhängigkeit von Leipzig mitdokumentieren soll. Richtig skurril wird es dann, wenn Liefering dort weiterhin quasi als Teil der Red-Bull-Nachwuchsakademie und Talentspender für Salzburg auftaucht. Vermutlich weil die als österreichischer Zweitligist der UEFA so egal sind, wie ihnen die New York Red Bulls und deren mögliche Beziehung zu Leipzig egal sind.

Vielleicht liegt es an solchen Sachen wie der Fotodatenbank oder dem Versuch, die DFL mit der Hinterlegung von Geld von Nachhaltigkeit zu überzeugen oder der der Einführung eines neuen Salzburg-Logos für europäische Wettbewerbe, dass man über eine Meldung der Krone in Österreich nicht einfach hinweggegangen ist. Die hatten berichtet, dass Leipzig und Salzburg im Zuge der UEFA-Lizenzierung 2017 eine Vereinbarung getroffen hätten, nach der pro Transferperiode nur maximal ein Spieler je Richtung wechsel darf.

Warum voneinander unabhängige Vereine sich solche Transferregularien auferlegen sollten, blieb völlig unklar. Und trotzdem und im Widerspruch zu allen Fragezeichen hielt man es nicht sofort für völlig abwegig, dass es so eine Abmachung tatsächlich gibt. Alle drei Beteiligten (UEFA, Salzburg und Leipzig) weisen die Existenz einer solchen Vereinbarung allerdings inzwischen  von sich. Faktisch hat Ralf Rangnick mit dem, was er kürzlich erklärte (und was hier ja im Blog auch schon einige Male stand), Recht, dass auf Sicht das Niveau auf dem RB Leipzig spielt sowieso so hoch ist, dass nur wenige Spieler aus Salzburg überhaupt interessant ist. Aktuell ist der Fluss solcher Akteure nach den Verpflichtungen von Haidara und Wolf wieder größer als er es zwischenzeitlich mal war. Als konsequenter Talentsammler und -ausbilder bleibt Salzburg mal völlig unabhängig von Fragen zu Distanz und nähe für RB Leipzig ganz zwingend ein interessanter Klub.

Nun ja, bei all dem ist immer eine Menge an Stochern im Nebel dabei. Je nachdem, ob man eher der formalen Ebene oder der gefühlten Ebene folgt, schlagen dann Bewertungen in die eine oder andere Richtung aus. Die Stimmverteilungen in der RB Leipzig GmbH nach einem Ende von 50+1 oder nach dem Erteilen einer Ausnahmegenehmigung im Jahr 2029 gibt es zumindest schwarz auf weiß. Ist doch auch mal was, auch wenn das letztlich nur die Formalisierung dessen ist, was eh auf der Hand lag.

————————————————————————————

Oliver Mintzlaff stünde ab 2029 bei RB Leipzig wohl unter direkter Entscheidungsgewalt von Red Bull. | GEPA Pictures - Kerstin Kummer
GEPA Pictures – Kerstin Kummer

————————————————————————————

3 Gedanken zu „Formalisierung des Nahliegenden“

  1. Mich würde mal interessieren warum beim Red Bull Konzern überhaupt so ein Gewese gemacht wird, die City Football Group aber vollkommen unter dem Radar aller Empörten und sich empörenden vorbeischwebt. Doppelmoral und so…

    1. Die City Football Group hat ihre Clubs schon in verschieden Internationalen Verbänden aufgeteilt. (Australien, USA, Premier League, noch was?)

      Das ist dann das selbe wie zwischen Leipzig (, Brasilien) und New York. Interessiert keinen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert