Die Ausläufer des gestrigen Erdbebens um das Mateschitz-gegen-die-DFL-Interviews, über dessen Schärfe und Interpretationen sich NOFV-Präsident Rainer Milkoreit bei der Zeit verwundert zeigt, sind auch heute noch bestimmend in allerlei Kommentaren und Artikeln, bei denen erstaunlich ist, dass teilweise tatsächlich noch behauptet wird, dass es gut sei, dass die DFL entsprechend der Statuten handelt und RB Leipzig Bedingungen zur Mitgliedermitbestimmung und zum Investoreneinfluss in den Führungsgremien auferlegt. Denn der Punkt ist ja genau, dass es streng nach Statuten eigentlich für die DFL keine Handlungsmöglichkeiten gibt, RB die Lizenz zu verweigern. Wie ja auch Sportrechtler in großer Einigkeit immer wieder betonen.
Interessant in dem Zusammenhang auch das Interview in der LVZ mit dem Rechtsanwalt Mark-E. Orth, in dem es aber vornehmlich um die Rechtmäßigkeit der 50+1-Regel im deutschen Fußball geht, die auf den RB Leipzig e.V. ja nicht wirklich (höchstens dem Geiste nach) anzuwenden ist. Eine Regel, die laut Orth gegen deutsches und europäisches Recht verstößt, weil hier eine marktbeherrschende Organsation wie die DFL unbegründete Zugangsbegrenzungen aufstellt. Ob man die These, dass der unbeschränkte Wettbewerb schützenswerte Kreativleistungen hervorbringt, teilen muss, sei bei dieser juristischen Bewertung einmal völlig dahingestellt.
Ansonsten gibt es in den vielen Texten und Wortmeldungen und Verwunderungen über abwechselnd das DFL-Verhalten oder das Mateschitz-Verhalten wenig stichhaltiges oder neues, wenn man mal davon absieht, dass in den Berichten der LVZ deutlich wird, dass für DFB-Vertreter aus den ostdeutschen Verbänden das DFL-Querstellen völlig überraschend zu kommen scheint. Was einen ähnlichen Bericht des Spiegel von letzte Woche bestätigt, in dem dieser Dissenz zwischen DFB und dem vom DFB lizenzierten Ausrichter der Bundesligen, der DFL schon in Ansätzen beschrieben wurde.
Presse 09.05.2014 weiterlesen →