Sechseinhalb Jahre ist es nun her, dass Reinhard Rauball in seiner Rolle als DFL-Funktionär darüber jubelte, dass “die 50+1-Regel im Kern erhalten bleibt”. Damals hatte man sich vor dem Schiedsgericht mit Martin Kind geeinigt, den Stichtag aus der Regel zu streichen. Ursprünglich lautete die Regel so:
Über Ausnahmen vom Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des Muttervereins nur in Fällen, in denen ein Wirtschaftsunternehmen seit mehr als 20 Jahren vor dem 1.1.1999 den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat, entscheidet der Vorstand des Ligaverbandes.
Sprich, der Regel nach sollte es Ausnahmen von der 50+1-Regel, dass ein Verein immer die Mehrheit über eine ausgelagerte Kapitalgesellschaft, in der Profifußball gespielt wird, halten muss, nur in historischer Form für Vereine geben, die vor 1999 schon von ihren jeweiligen Gönnern (Bayer, VW) mindestens 20 Jahre lang gefördert wurden.