Größere Uneinigkeit verzeichnete man in den letzten Tagen in der medialen Aufarbeitung eines Gerichtsurteils zum Streit zwischen Lok Leipzig und dem Berliner AK. In dem juristischen Tauziehen wollte Lok dem Regionalliga-Konkurrenten die Behauptung untersagen lassen, dass die Berliner Delegation beim Auswärtsspiel am 01.09.2013 in Leipzig auf der Haupttribüne und im VIP-Bereich rassistisch beleidigt, körperlich angegriffen und mit Bier überschüttet worden seien, wie der BAK nach dem Spiel in einer Pressemitteilung und einem (inzwischen offenbar gelöschten) Bericht auf der eigenen Homepage behauptet hatte.
Den Auftakt im Tauziehen um die Deutungshoheit in Bezug auf das Gerichtsurteil machte die LVZ [broken Link], die am vergangenen Freitag (04.10) online mit dem Titel „Lok Leipzig gewinnt vor Gericht gegen Berliner AK“ aufmachte und sich dabei auf Aussagen von Lok-Präsident Spauke berief. Der Artikel vermittelt den Eindruck, dass Lok mit der Unterlassungsklage uneingeschränkten Erfolg gehabt hätten.
Das nächste Kapitel in diesem Streit öffnete sich nun gestern, als der BAK (vielleicht auch als Reaktion auf die Spauke-Deutung) auf seiner Website [broken Link] bekanntgab, dass „das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 04.10.2013 bestätigt hat, dass es im Rahmen des Regionalliga-Spiels 1. FC Lok-Leipzig und BAK 07 zu rassistischen Beleidigungen auf der Haupttribüne gekommen ist.“ Gleichzeitig informierte man aber auch darüber, dass die anderen Vorwürfe vom Gericht als nicht bewiesen angesehen wurden, ergo auch vom BAK nicht mehr behauptet werden dürfen. Man behalte sich aber Rechtsmittel vor, um gegen das Urteil vorzugehen.