Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Mannschaft der 3. Liga eines Amateurvereins sowie in den Entscheidungsspielen um den Aufstieg in die 3. Liga müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden. (DFB-Spielordnung [broken Link], §12a/4.1)
Diesem kurzen Absatz in der DFB-Spielordnung wohnt ein gewisses Konfliktpotanzial inne. Nicht weil sich dahinter, wie der eine oder andere schlaue Online-Kommentator meint, Altersdiskriminierung verstecken würde, sondern weil die Regel, die letztlich bedeutet, dass im Spieltagskader vier U23-Spieler (also Spieler, die für die aktuelle Spielzeit nach dem 01.07.1990 geboren sind), stehen müssen, Vereine manchmal vor mehr oder minder ernste Probleme stellt.
So wie zuletzt Preußen Münster, die in den ersten beiden Spielen in der Startformation fünf Spieler (teils deutlich) über 30 Jahren einsetzten und deren jüngster Spieler, der zu Beginn auflief, Marcus Piossek hieß und 24 Jahre alt war. Die DFB-Bestimmungen erfüllte der Verein, indem er vier Spieler unter 23 Jahre auf der Auswechselbank platzierte. Zu einer Einsatzminute kamen die wegen des DFB auf der Bank sitzenden Spieler bisher allerdings noch nicht.
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