Beim Rumgucken bin ich aus welchem Grund auch immer mal wieder über die UEFA-Seite gestolpert. Und dort über die Regularien für die kommende Champions-League-Saison (pdf) [broken Link]. Gar nicht bewusst war mir bisher, dass es auch in diesem Wettbewerb Beschränkungen bei der Kadernominierung in Bezug auf lokal ausgebildete Spieler gibt.
In den Bundesligen gibt es diese ja auch. Die UEFA-Regeln schließen sich da an, sind aber etwas rigider formuliert. Vor allem gilt bei der UEFA, dass man nur einen 25-Mann-Kader für die ganze Saison nominieren kann, sodass das Erfüllen der Local-Player-Regel sehr viel schwieriger ist als in der DFL, wo das auch Spieler sein können, die die Kaderplätze 26 bis 30 belegen.
B-Liste
Der Reihe nach. Nach UEFA-Regeln muss jeder Verein vor Beginn einer Spielzeit eine A-Liste und eine B-Liste mit Spielern vorlegen, die man potenziell in der Champions League spielen lassen will. Liste B ist relativ einfach. Auf diese kann man unbegrenzt Spieler eintragen, wenn die am 01.01.1996 oder später geboren sind (mindestens 16 müssen die Spieler sein) und zwischen dem 15. Lebensjahr und jetzt zwei Jahre am Stück bei RB Leizpig gespielt haben. Auf die Liste können alle Talente kommen, so wie Nicolas Kühn, Elias Abouchabaka, Erik Majetschak, Kilian Ludewig und all die anderen Spieler aus der U19 abwärts, die die Regel erfüllen.
A-Liste
Mit der A-Liste ist es schon etwas komplizierter. Diese darf maximal 25 Spieler umfassen. Von diesen Spielern müssen mindestens zwei Torhüter sein. Da man Torhüter in der Saison nur ersetzen darf, wenn nicht mehr zwei gesunde auf der A-Liste stehen und die Verletzungen mindestens 30 Tage dauern (was bei kurzfristigen Ausfällen eher schlecht ist), bietet es sich an, mindestens drei Keeper auf die A-Liste zu schreiben, um dort nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Weiterhin fordert die UEFA von den Champions-League-Teilnehmern, dass auf der A-Liste acht lokal ausgebildete Spieler stehen müssen. Schreibt man weniger als acht auf die Liste, verringert sich die Gesamtzahl der Kaderplätze entsprechend. Sprich, wenn ich nur sechs lokale Spieler habe, dann darf ich nur 23 Spieler für die Saison auf die A-Liste schreiben.
Maximal vier der acht Spieler müssen zwischen 15 und 21 für mindestens drei Jahre (müssen nicht aufeinanderfolgend sein) im jeweiligen Landesverband, also hier im DFB-Bereich ausgebildet worden sein. Diese Regel erfüllt RB Leipzig mit Spielern wie Marcel Halstenberg, Willi Orban, Diego Demme, Marvin Compper, Timo Werner, Benno Schmitz oder auch Dominik Kaiser relativ spielend.
Mindestens vier der acht Spieler müssen aber auch im eigenen Verein ausgebildet sein. Dazu heißt es bei der UEFA:
Ein „vom Verein ausgebildeter Spieler“ ist ein Spieler, der – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter – zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in welcher er das 15. Lebensjahr vollendet hat) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in welcher er das 21. Lebensjahr vollendet hat) für drei vollständige Spielzeiten (d.h. den Zeitraum vom ersten bis zum letzten offiziellen Meisterschaftsspiel des betreffenden Landes), gleich, ob aufeinanderfolgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei seinem aktuellen Verein registriert war.
Nur ein RB-Profi lokal genug für die A-Liste?
Hier beginnt es dann kompliziert zu werden, denn diese Regel ist im Gegensatz zur DFL-Regel relativ klar und fest formuliert (die DFL-Regel ließ der ganzen Sache immer noch etwas Spielraum). Nimmt man diese klaren Regeln, dann erfüllt aus dem Profikader nur Lukas Klostermann diese Vorgaben. Yussuf Poulsen fällt aus diesem Raster, weil er bereits in seiner zweiten Saison bei RB 21 wurde, also das 21. Lebensjahr vollendete. Federico Palacios war nach zweieinhalb Jahren bei RB schon 21 und sowieso zwischenzeitlich verliehen (wobei unklar bleibt, wie das für die UEFA zählen würde).
Wenn Klostermann der einzige Spieler im RB-Kader (im engen Sinne der 20 echten Profifeldspieler) ist, der die Local-Player-Regelung der UEFA erfüllt, dann muss man diese Regel über andere Spieler erfüllen. Klar, dass da sofort die Spieler einfallen, die in diesem Sommer als 18-Jährige Profiverträge bekamen. Also Marc Dauter, Kilian Senkbeil, Dominic Minz und Mert Yilmaz. Drei der vier Spieler könnte man auf die A-Liste schreiben, damit man die Local-Player-Regelung erfüllt. Der vierte Spieler landet dann einfach auf der unbegrenzten Nachwuchs-B-Liste.
(Falls die UEFA auch Spieler auf der A-Liste erlaubt, die keine Lizenzspielerverträge haben, dann kann man auch noch alternativ Erik Majetschak draufschreiben. Bei Kühn, Abouchabaka und Ludewig ginge das nicht, weil sie erst zwei Jahre bei RB sind und nicht drei. Das reicht offenbar nur für die B-Liste. Egal wie, drei Kaderplätze auf der A-Liste gehen an Nachwuchsakteure.)
Beißen zwei Spieler in den sauren Apfel?
Wenn man aber drei der 25 Plätze auf der A-Liste an Nachwuchsspieler vergibt (die noch nicht mal mit den Profis trainieren), dann bleiben nur noch 22 Plätze übrig. Zieht man davon noch mal drei Plätze für die Torhüter ab, dann bleiben nur noch 19 Plätze für Feldspieler übrig. Im Profkader stehen aber (abgesehen von Kühn und Abouchabaka als integrierte Nachwuchsakteure, die aber auch über die B-Liste spielberechtigt sind) insgesamt 21 Feldspieler, von denen keiner die Anforderungen der B-Liste (01.01.1996 oder später geboren und mindestens zwei Jahre am Stück bei RB ausgebildet) erfüllt.
Entsprechend müssten, damit die Rechnung aufgeht, zwei Spieler aus dem aktuellen RB-Kader aus dem Champions-League-Aufgebot gestrichen werden, weil weder auf der A-Liste, noch auf der B-Liste für sie Platz ist. Das dürfte dann auf jeden Fall Federico Palacios treffen, der trotz seiner 22 Jahre ja sowieso als eine Art Nachwuchsspieler geführt wird und im Sturm fünftes Rad am Wagen ist. Und falls man nicht mit nur zwei Keepern in die CL-Saison gehen will, müsste noch ein weiterer Spieler in den sauren Apfel beißen. Denkbar, dass das dann Ibrahima Konaté trifft, der als 1999er-Jahrgang als einziger Akteur aus dem Profikader (abgesehen von den mittrainierenden Kühn und Abouchabaka, die aber sowieso meist in der U19 spielen werden) auch noch mit der U19 in der Youth League (also der Nachwuchs-Champions-League) antreten kann.
In jedem Fall laufen die UEFA-Regularien darauf hinaus, dass zwei Spieler aus dem Profikader aus nicht primär sportlichen Gründen keinen Platz im CL-Kader von RB Leipzig finden werden. Was wieder mal darauf verweist, dass der bisherige Nullerfolg bei der Nachwuchsausbildung bei RB und die damit im Kader fehlenden echten Profi-Kräfte auch hier wieder eine negative Auswirkung auf die Kaderplanung haben. Vielleicht wird das in drei, vier Jahren anders aussehen und im Verein ausgebildete Spieler auch tragende Rollen spielen und nicht nur Verträge kriegen, um die Vorgaben der Verbände zu erfüllen.
Das ist aber noch ein weiter Weg. Vorerst heißt es, da lassen die Regularien nicht viel Spielraum (falls ich nichts entscheidendes übersehen habe), dass zwei der Profi-Akteure in der Champions League nur zugucken. Wobei es nach der Winterpause möglich ist (wenn man europäisch überwintert), dass man bis zu drei Spieler nachnominiert. Aber auch dann nur unter Beachtung der Local-Player-Regelung der UEFA und mit maximaler Kaderstärke von 25.
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Mögliche A-Liste für den Champions-League-Kader
- Tor: Gulacsi, Mvogo, Coltorti – 3 Spieler
- Lokal innerhalb des deutschen Verbands ausgebildet: Orban, Compper, Halstenberg, Demme – 4 Spieler
- Lokal innerhalb von RB Leipzig ausgebildet: Klostermann, Dauter, Senkbeil, Minz – 4 Spieler
- Rest: Upamecano, Bernardo, Schmitz, Ilsanker, Keita, Laimer, Kaiser, Forsberg, Bruma, Sabitzer, Burke, Werner, Poulsen, Augustin – 14 Spieler
Mögliche B-Liste für den Champions-League-Kader
- Kühn, Majetschak, Abouchabaka, Ludewig, Yilmaz und all die anderen Spieler mit mindestens 16 und maximal 21 Jahren, die schon seit mindestens zwei Jahren im Verein spielen
Mögliche Kandidaten, die weder auf der A- noch auf der B-Liste stehen
- Palacios, Konaté
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