RB Leipzig: die Satzung, Gemeinnützigkeit und der Ehrenrat

So nun, ein bisschen was an RB-Satzungs- und DFB-Statuten-Betrachtungen geht immer noch. Nachdem die bisherigen Versionen hier im Blog eher aus gefährlichem Halbwissen bestanden (siehe hier und hier und hier), soll es heute um den Versuch gehen, daraus halbwegs geordnetes, mittelgefährliches Dreiviertelwissen zu machen. Investigativblogging sozusagen. Die vereinsseitige, öffentliche Geheimniskrämerei macht es möglich. Dabei drehen sich die immer wieder besprochenen Probleme in Bezug auf die Lizenzierung von RB Leipzig durch den DFB einerseits meist um das Problemfeld Gemeinnützigkeit des RasenBallsport Leipzig e.V. und andererseits das Problem des zu großen Einflusses des (formalen) Sponsors Red Bull (via Ehrenrat). Mal gucken, was davon am Ende übrig bleibt.

Gemeinnützigkeit

Das erste Themenfeld ist genaugenommen keines, das in irgendeiner Form mit dem DFB zu tun hat. Der DFB prüft keine Gemeinnützigkeit, noch ob deren Bedingungen eingehalten werden oder sonst etwas. Der Zwang zur Gemeinnützigkeit kommt indirekt direkt aus einer ganz anderen Ecke.

Wer mit einem Verein in Deutschland in einer dem DFB unterstehenden Ligen Fußball spielen will, muss bei dem Landesverband Mitglied sein, in dem man seine fußballerische Heimat (Leipzig = Sachsen) hat. Im Falle RB Leipzig wäre das der Sächsische Fußballverband (SFV). Dessen Geschäftsführer Frank Pohl benannte im direkten Gespräch die „Checkliste“, die ein Verein beachten muss, um im SFV Mitglied zu werden. Neben allerlei Formalia, die die Existenz des Vereins belegen sollen (Postanschrift, Satzung, Registerauszug, Gründungsversammlungsprotokoll) ist vor allem ein Punkt hier und heute von Interesse: Voraussetzung für die Mitgliedschaft im SFV ist zwingend die Mitgliedschaft im Landessportbund (LSB). Dies gilt laut Pohl nach jetzigem Stand für alle Ligen und für alle Zeiträume. Wenn man sich dies logisch übersetzt, heißt dies, dass ein Erlöschen der Mitgliedschaft im LSB ein Erlöschen der Mitgliedschaft im SFV und somit ein Erlöschen der Spielberechtigung zur Folge hätte.

Eine Mitgliedschaft im LSB setzt laut Satzung des LSB [broken Link] (als pdf) voraus, dass der aufzunehmende Verein ein gemeinnütziger ist. Eine der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit ist nach Auffassung der Oberfinanzdirektionen, dass im Verein „Grundsätzlich jedem die Mitgliedschaft offen stehen muss“. Nun kann man das drehen und wenden wie man will, aber kurzes Web-Querlesen lässt vermuten, dass dabei beileibe nicht gemeint ist, dass man als Bewerber ein einforderbares Anrecht auf eine Vereinsmitgliedschaft hat, sondern lediglich, dass der Verein nicht per se und per Satzung bereits Personengruppen ausschließen darf.

Die Satzung als formaler Ausdruck der Existenz von RB Leipzig ist in dieser Beziehung recht klar: „Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.“ Über einen entsprechenden Antrag entscheide der Vorstand und teile sein Ergebnis ohne Begründung dem Antragssteller mit, so die Satzung weiter. Was im Normalfall in Bezug auf eine ordentliche Mitgliedschaft, die mit Wahl- und Stimmrecht verbunden wäre, de facto auf ein negatives Votum hinausläuft oder hinauslaufen würde, so es denn Anträge zuhauf gäbe.

Die spannende Frage wäre nun tatsächlich, ob die formale Offenheit für alle Personengruppen in Bezug auf die Gemeinnützigkeit ausreicht, auch wenn ganz praktisch keine stimmberechtigten Mitglieder dazu kommen. Eine Frage, die letztlich nur das Finanzamt als jener Behörde, die dem Verein RB Leipzig die vorläufige Gemeinnützigkeit erteilt hat und diesen Bescheid regelmäßig prüfen muss, beantworten kann. Ich bin da zu wenig Jurist als dass ich Antworten kennen würde.

Letztlich gibt es aber nur zwei Optionen. Entweder die RB-Satzung entspricht den formalen Kriterien, die die Gemeinnützigkeit verlangt (halte ich für wahrscheinlich – dann gibt es für RB Leipzig auch kein Problem) oder die Satzung entspricht den formalen Kriterien, das Finanzamt stößt sich aber trotzdem daran, dass die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht ansteigt (eher unwahrscheinlich). Für den unwahrscheinlicheren letzteren Fall wäre vermutlich ein Streit zwischen Finanzamt und Verein die Folge, bevor es überhaupt Auswirkungen auf die Mitgliedschaften im LSB und folgend SFV geben könnte. Klar, wenn man die Optionen aufzählt, beinhaltet dies auch die Option, dass man RB Leipzig praktisch via Gemeinnützigkeit zwingen könnte, Stimmmitglieder aufzunehmen. Auf welcher Basis dies passieren sollte, wäre mir allerdings unklar. Und an Mitgliedern an sich (insgesamt 200 nicht stimmberechtigte) mangelt es dem Verein nicht. Sowieso sei laut oberstem Richter beim SFV Stephan Oberholz die grundsätzliche Mitgliederoffenheit nicht das Problem. Diese sei, so zitierte ihn die BILD am 16.09.2011 [broken Link], gegeben.

Ergo: Ja, RB Leipzig braucht für seinen e.V. die Gemeinnützigkeit, um Mitglied in den entsprechenden Verbänden (mit der Vereinssatzung erkennt RB auch die Vorgaben und Satzungen aller Mitgliedsverbände an) sein zu können und somit auch, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Ich würde behaupten, dass man mit diesem formalen Kriterium keine Probleme bekommen wird. Da ich kein Jurist bin, lege ich aber meine Hand dafür auch nicht ins Feuer. Wichtig ist aber, dass man festhalten kann, dass das Thema der Gemeinnützigkeit und folgend der Mitgliederoffenheit offenbar keines ist, das den DFB direkt interessiert.

Satzungsprobleme

Der DFB scheint sich – und an dieser Stelle bleibt wiederum nur Spekulation – an Passagen aus der Satzung von RB Leipzig zu stoßen. Man vermutet, dass es dabei um den Einfluss des Sponsors, die Nichteinhaltung der 50+1-Regel oder die Allmacht des Ehrenrats oder was auch immer ginge.

Ich hatte in meinem letzten Beitrag zum Thema etwas voreilig geschlussfolgert, dass sich die Satzung von RB Leipzig nicht mit den DFB-Statuten stößt. Dabei hatte ich dummerweise nicht einen wesentlichen Anhang beachtet, der sich „Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins“ [broken Link] (pdf, ab Seiten 45-46) nennt und auf den im Statut des DFB für die 3.Liga und Regionalliga (pdf) (broken Link) verwiesen wird. Dankenswerterweise hatte Arrmaniac im rb-fans-Forum diesen abseitigen, aber doch wichtigen Teil des RB-relevanten Statuts nicht übersehen.

Legt man nun diesen Anhang des DFB, der darauf abzielt festzulegen, welche Rolle die verschiedenen Vereinsinstitutionen (z.B. Mitgliederversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat) spielen sollen, neben die Satzung von RB Leipzig nach derem letzten, beim Amtsgericht einsehbarem Stand, dann fallen zumindest mir als höchstens mit Alltagsverstand draufschauendem Fußballanhänger und Investigativblogger zwei Passagen auf. Zum ersten heißt es beim DFB folgendermaßen:

Der Vorstand kann nur von der Mitgliederversammlung vorzeitig abberufen werden.

In der Satzung von RB Leipzig heißt es hingegen:

Der Ehrenrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ab.

Laut Satzung von RB Leipzig hat die Mitgliederversammlung von RB Leipzig zwar auch die Möglichkeit Vorstandsmitglieder aus wichtigem Grund abzuberufen, aber ihr obliegt diese Möglichkeit nicht alleinig.

Zudem führt die DFB-Anlage recht umfangreich Aufgaben für einen Aufsichtsrat/ Verwaltungsrat aus. Der existiert in der Satzung von RB Leipzig aber gar nicht. Die Aufgaben des Aufsichtsrats, wie z.B die Kontrolle des Vorstands übernimmt, so wie ich das sehe, komplett der Ehrenrat. Da dieser von den Mitgliedern gewählt wird, würde das als logisches Äquivalent Sinn machen. Ob es dies auch juristisch tut, wage ich nicht einzuschätzen.

Die Probleme zwischen DFB und RB Leipzig in Bezug auf die Satzung bestünden – nimmt man die dargestellten Sachen zusammen – darin, dass der Ehrenrat Aufgaben übernimmt, die der DFB in seiner Anlage explizit anderen Vereinsgremien (Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung) zuweist. Wobei mir scheint, als würde die Anlage ihre eigene juristische Dehnfähigkeit bereits beinhalten, heißt es doch am Anfang:

Soweit die Rahmenbedingungen Vereinsorgane vorgeben, deren Zuständigkeiten und Aufgaben beschrieben sind, sollen die Satzungen der Lizenzvereine dem Rechnung tragen.

Das klingt jetzt nicht unbedingt nach rechtsverbindlichen Vorgaben.

Im Gegensatz zum dargestellten, scheint die Tatsache, dass der Ehrenrat auf sieben Jahre gewählt wird, genausowenig mit den DFB-Regularien zu kollidieren, wie die Tatsache, dass Vorstandsmitglieder auf 3 bis 5 Jahre bestellt werden. Das gilt auch für alle anderen Regularien in Bezug auf die Vereinsorgane Vorstand und Mitgliederversammlung.

Ergo: Mir scheinen die Bestimmungen des DFB sehr kaugummihaft. Nimmt man sie ernst, muss RB Leipzig seine Satzung in Bezug auf die Vereinsorgane nachbessern. Einen Rechtsstreit wird man bei RB Leipzig jedenfalls kaum anstreben. Nicht, weil man sich per Satzung dazu verpflichtet, auf den Gang vors normale Gericht zu verpflichten, sondern weil man wohl wird darauf verzichten wollen, mit dem DFB eine Dauer-Fehde zu führen. Warum die Vereinssatzung so konstruiert wurde, dass der Ehrenrat relativ viel an verantwortlichen Aufgaben übernimmt, die eigentlich direkt oder indirekt (via Aufsichtsrat) der Mitgliederversammlung zustehen, weiß ich nicht. Da die stimmberechtigten Mitglieder von RB dem (formalen) Sponsor Red Bull kaum weniger freundlich gesinnt sein dürften als die Ehrenratler, macht eine Beschneidung der Mitgliederversammlung faktisch nur wenig Sinn. Wie auch immer und auch wenn ich vormals fälschlicherweise keine Probleme zwischen RB-Satzung und DFB-Statuten gesehen habe, bei meiner ebendort geäußerten Konklusion bleibe ich:

Wolfgang Loos wird mit seiner Behauptung Recht behalten, dass RB Leipzig genau wie in den letzten Jahren auch im kommenden Jahr die Lizenz erhalten wird. Nur der Preis dafür muss noch in juristischen Kompromissen ausgehandelt werden.

Fazit: Das Thema Gemeinnützigkeit ist für RB Leipzig derzeit keins. Ob es für das Finanzamt mal eins wird, muss man sehen. Ob es von da mal bis zum LSB und SFV reicht, wage ich zu bezweifeln. Und die Satzung von RB Leipzig scheint der DFB in Bezug auf Fragen der Zuständigkeiten einzelner Vereinsgremien problematisch zu finden. Diese scheinen mir aber nicht unlösbar, sogar unter der Prämisse nicht, dass Red Bull seinen informellen Zugriff auf Vereinsentscheidungen nicht verlieren will.

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Zusatz: Die L-IZ hat sich dankenswerterweise die Mühe gemacht [broken Link], jene Passagen der RB-Satzung en detail zu beschreiben, die explizit mit der Mitgliedschaft im Verein zu tun haben (also mit dem Thema der Mitgliederoffenheit). Warum sie allerdings damit versuchen etwas zu beweisen, was seit 2 Jahren auf der Hand liegt, nämlich dass der Verein keine weiteren stimmberechtigten Mitglieder will, bleibt ihr Geheimnis. Warum sie sich in der Satzung nicht eher auf die Suche machen, was an dieser für den DFB ein Problem sein könnte, auch. Denn mit der Vermutung, dass der DFB die 50+1-Regel verletzt sehen könnte, liegt man nun mal komplett daneben bei einem RasenBallsport Leipzig e.V., der schon rein formal und grundsätzlich nicht gegen die 50+1-Regel, die für ausgelagerte Kapitalgesellschaften gilt, verstoßen kann.

Zusatz 2: Ich bin ja wie gesagt kein Experte für Rechtsfragen, von daher verzichte ich auch auf eine Veröffentlichung der Satzung. Mal abgesehen vom (nicht übergroßen) Aufwand der Digitalisierung bin ich mir nicht sicher, welche Passagen geschriebener oder ungeschriebener Gesetzlichkeiten man mit einer solchen Komplett-Satzungs-Veröffentlichung verletzen könnte.

16 Gedanken zu „RB Leipzig: die Satzung, Gemeinnützigkeit und der Ehrenrat“

  1. Sehr Interessant zu lesen.

    Den Artikel in der L-IZ hatte ich damals auch gelesen. Mitgliedschaft für 800 Euro plus 100 Euro Eintrittsgebühr, ist schon extrem harter Tobak.
    Es kann davon ausgegangen werden, dass sich dies der normalsterbliche Fußballfan, in der Regel, nicht leisten kann. Sollte er es sich doch wieder erwarten leisten können muss er ja noch folgende Hürde überwinden.

    “Über einen entsprechenden Antrag entscheide der Vorstand und teile sein Ergebnis ohne Begründung dem Antragssteller mit, so die Satzung weiter.”
    Um dich mal zu zitieren.

    Ich gehe davon aus, dass es somit nicht RB-nahen Mitgliedern nahezu unmöglich sein wird überhaupt die Mitgliedschaft in diesem “Verein” zu erlangen. Das finde ich hochgradig unsozial um nicht zu sagen einen Skandal. Und man muss nun schon ein sehr grosser Idealist sein um zu glauben, das der “Verein” nicht durch RB fremdbestimmt wird, geschweige denn nicht hauptsächlich wirtschaftliche Ziele verfolgt. Nicht das ich dir diese Sichtweise unterstelle, dennoch möchte ich es nochmal gesagt haben.

    Sicherlich stehe ich dem Projekt, vorallem auch wegen oben genannten Vorraussetzungen, mit Abneigung entgegen. RB verbindet nichts mit Leipzig, bis auf die Tatsache das sie hier ein hohes Potential für ihre Vermarktung sehen, welche sie über erfolgreichen Fußball, vorrangig in Liga 1, durchführen wollen.

    Für mich als idealistischen Fußballfan ist es natürlich erstrebenswert in meinem Lieblingsverein Mitglied zu werden und über gewisse Dinge mitzubestimmen. Ein Fakt der bei RB auf Jahre nicht Möglich sein wird. Deshalb finde ich es wichtig und auch richtige das der DFB hier ein Auge darauf wirft.
    Deshalb gehe ich auch zu 100% mit deiner Aussage konform, das die spannende Frage wirklich ist ob es reicht formal für alle offen zu seine, und intern ebend nur für ausgewählte sich zu öffnen.
    Mir stellt sich hier aber auch die Frage, wie das die Anhänger von RB sehen? Ob es ihnen schlichtweg egal ist oder ob sie es schon stört nicht am Entwicklungsprozess des Vereines teilhaben zu können oder ob sie es sogar begrüßen “Fremdbestimmt” zu sein?

    1. @chaosblogger: Offensichtlich passt der aktuelle Vereins-Rahmen von RB Leipzig den ca. 5.000 bis 6.000 Leipzigern die bei den Heimspielen dabei sind. Und ich wage die Prognose, dass mit zunehmend attraktiveren Gegnern die Anzahl derer, denen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Verein ziemlich “wurscht” ist, proportional zur jeweiligen Ligazugehörigkeit von RB Leipzig steigt. Und das ist auch legitim. Also, so what. Wer Vereinsmeierei will, kann sich ja woanders engagieren. Das ist ein freies Land – und jeder nach seiner Façon.

    2. Der oben formulierte Satz steht so oder so ähnlich in jeder Vereinssatzung. Für die Genehmigungsbehörden (Vereinsregister und Finanzamt) ist es völlig unerheblich, ob ein Verein neue Mitglieder tatsächlich aufnimmt oder per Beschluss ablehnt, es muss nur gewährleistet sein, dass jeder einen Antrag stellen darf.
      Im umgekehrten Fall würde es ja bedeuten, dass jeder in den Verein eindringen kann, ohne dass die Vereinsführung eine Handhabe dagegen hat. Wenn das möglich wäre würden ja laufend Vereine von Konkurrenten übernommen werden.

  2. Ich persönlich habe einen wenig sentimentalen Blick auf Profifußball. Es ist allerorten ein Geschäft, das entsprechend professionell betrieben werden muss. Mitglieder hin oder her. Auch Bayern München ist – trotz der Unmengen an Mitgliedern – in der sportlichen Essenz kein Kuschel- sondern ein knallharter Erfolgsverein, finanziell und sportlich. Mir ist es schlichtweg egal, bei einem Profifußballverein Mitglied sein zu können, weil sich Entscheidungen vor allem den pragmatischen Zielen des Erfolgs unterordnen müssen. Dass Mitglieder irgendwo an Vereinsentscheidungen rütteln, kommt jedenfalls höchst selten vor (Schalke und Magaths (Nicht-)Aufhebung der Transfergrenzen fällt mir spontan ein). Die Entscheidung, was man als Zuschauer von RB Leipzig will, kann man doch seit zwei Jahren treffen. Seither ist klar, dass es eine direkte Mitgliedschaft in dieser Welt wohl kaum geben wird. Und den meisten Zuschauern wird es egal sein, weil sie sich für die Spiele, den Sport plus ein bisschen Identität x, aber auch nicht viel mehr interessieren. Profifußball ist letztlich ein Produkt und das spiegelt sich auch vielerorts im Grad der Involviertheit wieder. Was nicht heißt, dass man im Profifußball im Allgemeinen und bei RB Leipzig im besonderen nicht Emotionen und Leidenschaften leben kann, es heißt nur, dass der Profifußballverein nicht der Ort ist, an dem man vereinsbezogene Mitbestimmung oder eine spezielle Art der Involviertheit in Entscheidungen wie bei der BSG Chemie erwarten sollte.

  3. “[…] proportional zur jeweiligen Ligazugehörigkeit von xxxx Leipzig steigt”
    Begleitet von solchen Sätzen sind in Leipzig schon so einige Fußball-Luftschlösser gescheitert. Alte Formulierungen, altes Erfolg heischendes Publikum, mehr oder weniger alte Umsetzungsprobleme, dafür aber neuer Name. Viel Spaß damit.

    1. Beim Blick auf die gescheiterten Versuche, eine Leipziger Fußballmannschaft dauerhaft in den ersten drei Ligen zu etablieren, liegt für mich der gemeinsame Nenner – “Viele Köche verderben den Brei” – irgendwie nahe. Heterogene Machtverhältnisse, Kompetenzstreitigkeiten und eine undurchsichtige Interessenlage verbunden mit der Bildung von Fraktionen führten zwangsläufig zu Reibungsverlusten und teilweise zum völligen Stillstand. Dagegen hat der Versuch von RB etwas monolithisches. Ob er deswegen erfolgsversprechender ist, wird sich zeigen. Viele werden die Entwicklung aber mindestens wohlwollend beobachten.
      Den Wert einer stimmberechtigten Mitgliedschaft halte ich im übrigen für weit überschätzt. Die Extrapolation von einem kleinen Sportverein, der maßgeblich von den Beiträgen der Mitglieder lebt und auch in erster Linie deren Wettkampf-sportliche Betätigung im Sinn hat, hin zu einem Verein, der sich in der Bundesliga etablieren möchte, sieht für mich sehr gewollt aus und hat etwas verklärendes.

    2. @Alex…
      leider liegst du mit deinem Statement in sofern daneben, dass kaum / kein altes Publikum im Stadion zu finden ist… Viele der Besucher waren zu “glorreichen Leipziger Fussballtagen” egal welcher Coleur noch nicht einmal geboren….
      Ob das Projekt RB noch als Luftschloss bezeichnet werden kann, wage ich in Anbetracht der bereits getätigten Investitionen auch zu bezweifeln…
      Neur Name – ja – und viel Spass auch – Danke für die Wünsche!

  4. Guten Tag auch,

    dass der Ehrenrat die Aufgaben des Aufsichtsrates übernimmt ist m.E. unerheblich. Wie die einzelnen Institutionen eines Vereins genannt werden hat keine Bedeutung, entscheidend ist nur die Funktion.
    Wer möchte kann seinen Aussichtsrat gerne Ehrenrat nennen und den Vorstand als den “Großen Rat” oder was weiß ich. Da dürfte der DFB und das Finanzamt rein rechtlich nichts dran zu deuteln haben.

    Ich bin auch rechtlich nur ein Laie, aber so wurde es mir im Rahmen einer Vereinsgründung (damals ein Gesangsverein) vom Finanzamt und vom zuständigen Landesverband mitgeteilt.

    MFG
    Kati

  5. @Kati: In Bezug auf das Vereinsrecht magst Du Recht haben. Das Problem ist, dass sich der DFB ja praktisch seine eigene Gesetzlichkeit zusammenzimmert. Die mag auf wackligen Füßen stehen, aber solange sie alle anerkennen, solange besteht sie. Im konkreten Fall heißt das, dass der im Text genannte Anhang zu den DFB-Regionalliga-Statuten, dem Ehrenrat als Vereinsinstitution ausschließlich den Charakter eines Wahlausschusses zuweist. Also eine Instanz, die bspw. Vorstandsmitglieder vorschlägt. Das ist der Ehrenrat bei RB Leipzig definitiv nicht.

  6. Imho kann ein Verband so ziemlich alles bestimmen was die interne Gesetzgebung regelt, es darf natürlich nicht mit Grundgesetz, BGB etc. kollidieren. Die Vereine unterwerfen sich (freiwillig) der Verbandsatzung. Als hier nicht passendes, aber einfach erklärbares Beispiel sei der Antirassismus Paragraph genannt: die Vereine können ohne weiteres vom Verbandssportgericht bestraft werden, selbst wenn kein ordentliches Gericht verurteilen würde.
    Kann es sein das das eigentliche Problem auch gar nicht den Sprung in die dritte sondern in die 2. Liga betrifft? Hier kommt ja erst die DFL mit eigenem Lizensierungsverfahren ins Spiel. Evtl. wird in Wirklichkeit darauf hingearbeitet, die DFL Hürde zu nehmen, da die Lizenz für die 3. Liga schon längst in Sack und Tüten ist…

  7. Müsste man sich sicher noch mal genauer angucken, aber soweit ich das beim Überfliegen der DFL-Sachen gesehen habe, gibt es in Bezug auf die satzungstechnischen Anforderungen und Co keinen Unterschied zwischen erster/ zweiter und dritter Liga. Letztlich sind das im Kern dieselben Bestimmungen wie beim DFB.

  8. Tja dass Grundproblem ist eigentlich implizit klar. Jeder weiß, daß RB eigentlich keine Verein, sondern praktisch ein Betriebsteil von Red Bull ist. Nur juristisch ist das nicht relevant. Mitgliederaufnahme? Vereinsgremien? Alles egal oder irgendwo rechtlich hinzubiegen. Ich glaube die entscheidende Frage bei Erfolg von RB ist für den DFB, ob das Beispiel Schule macht. Ein RB ist recht egal, ja sogar erwünscht, wenn es den Fussball Osten belebt. Was aber wenn es bald 5 oder 10 Nachahmer gibt? So kann man dann schließlich schön einfach die 50 + 1 Regel unterlaufen. Dazu müßte es aber bei RB erstmal sportlich besser klappen…

  9. Ich bin mit der derzeitigen Vereinsstruktur völlig zufrieden. Wenn ich mich mehr in den Verein einbringen möchte, trete ich in einen der bestehenden Fan-Club,s ein. In diesem Zusammenhang habe ich im Blog Folgendes gelesen:Ich gehe davon aus, dass es somit nicht RB-nahen Mitgliedern nahezu unmöglich sein wird überhaupt die Mitgliedschaft in diesem “Verein” zu erlangen. Das finde ich hochgradig unsozial um nicht zu sagen einen Skandal.( Zitat “chaosblogger)Was will eigentlich ein “nicht RB-nahes Mitglied im Verein und was will er mit seiner Mitgliedschaft für Entscheidungen treffen.

  10. Man erinnere sich an den Aufschrei als Hopp bei den Transferverhandlungen mit den Bayern in der causa Gomez mit am Tisch sass. Die Vereine sind da durchaus sensibel.

    Dass Vereinsdemokratie hinterlich bzgl. Erfolg ist kann ich bei den all-time Heros Bayern, Nürnberg, Schalke, Dortmund, Gladbach, HSV, Werder nicht nachvollziehen.

    Ich finde dass englische Modell nicht wirklich attraktiv. Und das ist eine logische Konsequenz daraus:
    [broken Link]

    In einem anderen Blogposting wurde erwähnt, dass der NOFV/DFB schon mehrmal die Lizenz erteilt habe. Es ist nicht unüblich ggf. mehrere Jahre Zeit zur Erfüllung von Auflagen zu geben (vgl. Dynao und sein Stadion). Angesichts der in der Saison 2010/2011 angestrebten Entscheidungen zu 50+1 lag eine entsprechende Fristsetzung nahe.

    1. Das Streben nach einer Zementierung der oberen Spielklassen ist nicht abhängig von der Rechtsform der dort spielenden Profimannschaften. Eine ähnliche besitzstandswahrende Entwicklung gibt es schon länger auch in Deutschland. Vor diesen Hintergrund ist dann auch klar, warum alle etablierten Vereine, egal ob GmbH, AG, KGaA o. ä. gegen RB schießen – einen von denen “da oben” wird´s nämlich erwischen – hoffentlich dauerhaft ;-) – wenn RB in Liga 3 und höher aufsteigt.
      Kuckst Du hier: https://www.sportmarketing-sponsoring.biz/blog/sport-politik/regionalliga-reform-2012-starkung-des-profitums-auf-kosten-der-amateur-clubs/

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