Der Videobeweis und seine Grauzonen

Gerade mal zwei Spieltage hat die aktuelle Spielzeit gesehen und die Diskussion um den Videobeweis ist schon im vollen Gange. Viel Zweifel wird angemeldet zur Sinnhaftigkeit des Unterfangens. Viele Geschimpfe über angeblich falsche Entscheidungen bzw. über den Unsinn der neuen Technik ist auch von Seiten der am Spiel Beteiligten zu vernehmen.

Es ist für eine abschließende Bewertung der Dinge natürlich noch viel zu früh, aber ein paar Ansatzpunkte, in welche Richtung die Sache läuft, gab es an den ersten beiden Spieltagen (und im Supercup zuvor) schon. Erstaunlich dabei, dass nach einjähriger Testphase im Hintergrund am ersten Spieltag teilweise die Funkverbindung zwischen Videoassistent und Schiedsrichter auf dem Platz ausfiel und dass generell die Abseitslinien nicht zur Verfügung stehen. Das ist natürlich ein Unding, dass man mit dem Videobeweis auch in der Praxis anfängt (und das zweite Jahr nun ist ja weiterhin nur als Testphase deklariert) und die Technik nicht mitmacht. Wenn die nicht hinhaut, kann man die ganze Geschichte tatsächlich einfach schnell wieder einstampfen.

Davon abgesehen, habe ich bisher auf Sachebene wenig gesehen, was gegen den Videobeweis spricht. Vielmehr wurden Entscheidungen in einem nachvollziehbaren zeitlichen Rahmen vernünftig und auch richtig getroffen. Ich verfolge die Bundesliga nicht sklavisch, aber das Gelb gegen Papadopoulos, das zurückgepfiffene Abseitstor im Spiel der Freiburger gegen Frankfurt oder der nachträgliche Elfmeterpfiff nach Ziehen gegen Bayern Lewandowski im Autaktspiel gegen Leverkusen, das waren alles ordentlich abgewickelte Vorgänge mit einem vernünftigen Ergebnis und insofern für den Videobeweis und seine Anwendung sprechende Prototypen.

Trotzdem gibt es an vielen Orten Kritik am Videobeweis. Ralph Hasenhüttl gehört zu den Skeptikern und klagte zuletzt sinngemäß, dass man nur noch eine weitere Entscheidungsinstanz eingeführt hätte, die Unklarheiten verstärkt. Bei manchen der Wortmeldungen hatte man allerdings vornehmlich den Eindruck, dass da manch einer trotz Schulung die Logik des Videobeweises und seiner Anwendung noch nicht ganz verstanden hat.

Recht hat Ralph Hasenhüttl sicherlich mit seiner Anmerkung, dass eine weitere Entscheidungsinstanz eingeführt wurde, die genaugenommen ihre eigenen Grauzonen mit sich bringt, die auch ein Schiedsrichter bei Entscheidungen auf dem Platz hat. Denn das Grundprinzip, dass ein Videoassistent nur bei klaren Fehlern des Schiedsrichters eingreift, führt relativ schnell zu der Frage, was denn eigentlich klare Fehlentscheidungen sind. Eine Frage, die in der Praxis nicht ganz so trivial ist wie in der Theorie.

Einfach ist es (oder wäre es, wenn man kalibrierte Abseitslinien hätte) bei Abseitsentscheidungen, die nur aus ja oder nein bestehen. Schwieriger wird es schon bei Zweikampfentscheidungen im Strafraum, also bei allen Fragen rund um Elfmeter. Die Faustregel, die Hellmut Krug, der das Projekt Videobeweis leitet, aufstellte, besagt sinngemäß, dass eine klare Fehlentscheidung dann vorliegt, wenn neun von zehn Schiedsrichtern sofort unisono der Meinung sind, dass es eine Fehlentscheidung war. Dann wäre ein Anlass für ein Eingreifen des Videoassistenten gegeben und könnte man die Empfehlung an den Schiedsrichter durchgeben, die eigene Entscheidung zu revidieren.

Nun hat man natürlich in Köln, wo die Videoassistenten sitzen, keine Arbeitsgruppe Schiedsrichter, die während der Bundesligaspiele über Fehlentscheidungen per Abstimmung richtet, sondern nur einen Videoassistenten und mindestens einen Supervisor, die zusammen über Szenen urteilen. Dabei guckt der Videoassistent permanent das Spiel mit, für das er verantwortlich ist und prüft selbstständig mögliche, fehlerhafte Entscheidungen. Im Ausnahmefall tut er das auch auf Wunsch des Schiedsrichtes vor Ort, aber prinzipiell ist der Videoassistent selber permanent dabei, die Entscheidungen vor Ort zu überprüfen.

Im einjährigen Vorlauf wurde versucht, anhand von Spielszenen eine Art Entscheidungshilfekatalog zu erstellen, der die ‘Neun von zehn’-Regel in den Köpfen der Videoassistenten praktisch umsetzt. Es wurde also anhand von konkreten Situationen und Entscheidungen versucht klarzumachen, wann man eingreifen muss und wann nicht. (Etwas unverständlich angesichts dessen, dass manche Stimme zu Geduld mahnt, weil man schließlich noch Lernerfahrungen brauche, bis eine gewisse Einheitlichkeit bei den Entscheidungen erreicht ist.)

Mal ganz plakativ übersetzt, ist es so, dass der Videoassistent dann bei Zweikämpfen (oder Handspielen) im Strafraum eingreift, wenn der Schiedsrichter auf dem Platz nicht gepfiffen hat, obwohl es ein 90%-Elfmeter war oder gepfiffen hat, obwohl es nicht mal ein 10%-Elfmeter war. In der Bandbreite dazwischen wird nicht eingegriffen. Sprich, ein gepfiffener 11%-Elfmeter geht genauso ok für den Videoassistenten wie ein nicht gepfiffener 89%-Elfmeter (die Zahlen dienen natürlich nur der Verbildlichung). Das liegt in der Logik des Videobeweises, ihn nur für krasse Fehlentscheidungen verwenden zu wollen. Sprich, ein Aufgabenfeld für den Videoassistenten zu schaffen, das nicht bedeutet, praktisch das komplette Spiel aus dem Hintergrund zu pfeifen.

Es liegt auf der Hand, dass dabei rund um die 10% und 90% Grauzonen entstehen. Denn in der Praxis müssen Videoassistent und Supervisor binnen weniger als einer Minute über eine Entscheidung und deren Deutlichkeit entscheiden. Entsprechend wird es auch weiterhin Entscheidungen geben, bei denen man darüber diskutieren kann, ob das nicht schon ins Aufgabenfeld des Videoassistenten gefallen wäre oder nicht.

Das nicht geahndete Foul an Jean-Kevin Augustin am vergangenen Sonntag im Spiel gegen Freiburg wäre so eine Szene. Für mich eher ein klarer Fall für ein Eingreifen des Videoassistenten, weil ein Verteidiger in dem Moment, als er im Laufduell in die schlechtere Position kommt, den Gegenspieler mit ausgefahrenem Arm und viel Krafteinsatz aus dem Weg schiebt/ stößt. Die Experten von Collinas Erben sind da gegenteiliger Ansicht und sehen es nur als leicht geschoben. Graubereich eben.

Letztlich werden viele Elfmeterentscheidungen auch künftig einfach bestehen bleiben (wenn es nicht gerade um klare Schwalben geht). Weil die Bandbreite zwischen 10%- und 90%-Elfmeter einfach so viele Fälle umfasst, dass nur noch ein paar übrig bleiben, bei denen zudem auch noch falsch entschieden wurde. Entsprechend wird es auch weiterhin auf die Wahrnehmung auf dem Platz ankommen. Auf Schalke sprintete Upamecano von seitlich hinten in seinen Gegenspieler, der den Ball zudem noch abdeckte. Vom ganzen Ablauf her ein Einsatz mit hoher Intensität und entsprechend für den Schiedsrichter auf dem Feld eher Strafstoß. Die Aktion gegen Augustin war dagegen eine im direkten Zweikampf zweier Spieler, die nebeneinander und dem Ball hinterherliefen. Aus Realgeschwindigkeit und auf dem Feld eher eine Auseinandersetzung um den Ball und entsprechend auch gute Argumente aus Stadionsicht, darin keinen Elfmeter zu sehen. Bei beiden Szenen sah der Videoassistent keine Möglichkeit, die Zweikämpfe in den Bereich unterhalb der 10% oder oberhalb der 90% zu verschieben (sorry, wenn die Zahlenverweise etwas überstrapaziert werden).

Es wird also auch künftig in den allermeisten Fällen auf die Zweikampfbewertung durch den Schiedsrichter auf dem Feld ankommen. Wenn man weiß, dass man einen eher gestrengen Spielleiter hat wie auf Schalke mit Felix Zwayer, dann ist ein Körpereinsatz wie der von Upamecano eher unklug. Bei Christian Dingert konnte man sich mehr erlauben, wie nicht nur die Aktion gegen Augustin im Spiel gegen Freiburg zeigte, sondern auch der Körpereinsatz des Stürmers vor dem 3:1. Auf den Videobeweis und dessen Versagen zu schimpfen, macht da jedenfalls wenig Sinn. Eine Diskussion zu führen, ab welchen Punkten ein Videobeweis eingreifen sollte, ist dagegen sicherlich erlaubt.

Letztlich bleibt in diesem Zusammenhang die Frage der Grenzen der Grauzone. Nach Lehrmeinung von Hellmut Krug wäre das erste Bundesligator in der Geschichte von RB Leipzig abgepfiffen worden, weil Marvin Compper damals bei der Balleroberung am eigenen Strafraum gefoult hatte. Der Gegenangriff war dann für locker 20 Sekunden einmal quer über das Spielfeld gelaufen. Bei eigentlich ganz gut organisierter und auf keinen Fall ausgekonterter Hoffenheimer Defensive. Dass dieses Tor abgepfiffen worden wäre, während der nicht geahndete Armeinsatz gegen Jean-Kevin Augustin keine klare Fehlentscheidung sein soll, lässt einen in Bezug auf die Grauzonenen des Einsatzes des Videobeweises auch ein wenig unbefriedigt zurück.

Unbefriedigend auch, dass sich an der grundlegenden Logik der Schiedsrichterei nichts ändert. Dem Gott auf dem Spielfeld (Arbeitsauftrag: ‘Leite das perfekte Spiel, auch wenn du weißt, dass es unmöglich ist!’) wird nun ein weiterer Gott an den Bildschirmen hinzugefügt. Der auch nur besonders auf Szenen blickt, wenn er durch irgendwas auf sie aufmerksam wird. Wenn also bisher Spieler für den Schiedsrichter beispielsweise Fouls performten, damit der eine Entscheidung treffen muss, dann wird man auch künftig performen, damit jemand eine Entscheidung trifft.

Sprich, wenn man im Strafraum ein Handspiel wittert, dann bietet es sich in jedem Fall an, dass drei, vier Spieler die Hände in die Luft strecken und winken und andeuten, dass da was ganz übles passiert ist. Reagiert keiner, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass sich auch der Videoassistent nicht um die Situation kümmert. Man sollte halt nicht den Papadopoulos-Fehler machen und eine Tätlichkeit performen, die nicht stattfand. Das funktioniert künftig nicht mehr, genau wie andere Dinge (wie Halten im Strafraum) vielleicht auf Dauer eher von den Bundesliga-Plätzen verschwindet.

Grundsätzlich bleibt es aber schade, dass man den Videobeweis nicht testweise über ein Challenge-System eingeführt hat. Dann hätte es in der Verantwortung der Spieler und Trainer selbst gelegen, die Situationen zu bestimmen, in denen sie einen Videobeweis wollen. Maximal zwei Challenges pro Halbzeit hätten das ganze auch nicht ausufern lassen. Challenges im Fußball zu implementieren, wäre natürlich nicht ganz einfach, weil die natürlichen Unterbrechungen fehlen. Dass die Videoschiedsrichterei aber nicht mit dem Prinzip des gottgleichen und alleinverantwortlichen Schiedsrichters bricht und die Verantwortung für das Spiel nicht in die Hände der Spieler und Trainer zurückgibt, ist trotzdem eine verschenkte Chance.

Interessant wird auch sein, was die Konzentration der Videoschiedsrichterei auf einen Raum in Köln bewirkt. Das hat natürlich den Vorteil, dass man relativ schnell und einfach zu einer Vereinheitlichung von Entscheidungen kommt. Zumal insgesamt nur drei verschiedene Supervisoren im Einsatz sind, die über die Entscheidungen der Videoassistenten wachen. Das hat allerdings auch den Nachteil, dass die finale Entscheidungsgewalt beim Videobeweis in letzter Konsequenz bei gerade mal drei Personen rund um den in den letzten Jahren aufgrund angeblicher Schiedsrichterbevorzugungen bei weitem nicht unumstrittenen Hellmut Krug liegt. Das ist ganz schön viel Konzentration von Entscheidungskraft an einem Ort.

Vielleicht das größte Problem am Videobeweis ist derweil vermutlich die Spontanität des Spielablaufs. Als TV-Zuschauer stört es mich beispielweise überhaupt nicht, wenn noch mal 30 Sekunden vergehen, bis eine endgültige Entscheidung fällt. Im Stadion verändert es das Zuschauen doch erheblich und nervt auch ein gutes Stück. Nicht mit einem Blick auf den Linienrichter und Schiedsrichter über die Gültigkeit eines Treffers Bescheid zu wissen, ist eher unschön. Tore erst mit einem Nachklapp von 30 Sekunden bejubeln zu können, ist auch nicht so doll. Zumdem ertappt man sich permanent dabei, dass man bei kniffligen Situationen mehr auf den Schiedsrichter und eine mögliche Kommunikation im Hintergrund mit dem Videoassistenten schaut, als auf den weiteren Spielverlauf.

Vielleicht sind das auch nur Ungewohntheiten am Anfang. Im Football in der USA ist der Review-Prozess bei unklaren Spielsituationen nach dem Touchdown auch völlig normal geworden und tut dem Jubel über Aktionen und Punkte keinen Abbruch. Im Moment fühlt es sich im Fußballstadion aber eher noch fremd an.

Insgesamt funktionierte der Videobeweis, mal abgesehen von den technischen Problemen, an den ersten beiden Spieltagen eigentlich sehr gut. Zumindest, wenn man als Maßstab nimmt, was er leisten soll. Er hat die ganz groben Fehler herausgefiltert und in annehmbarer Zeit korrigiert. Und er hält sich ansonsten mit Eingriffen in das Spiel zurück. Erstaunlich, dass trotz der eigentlich ganz guten Abläufe (wie gesagt, Technik außen vor; wenn die nicht funktioniert, muss man über den Rest sowieso nicht mehr nachdenken) der Ärger über den Videobeweis und dessen Eingriffe schon so groß ist. Da will man gar nicht wissen, was passiert, wenn wirklich in der Entscheidungsfindung mal was schief geht..

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Ein Fall für den Videoschiedsrichter oder nicht? Jean-Kevin Augustin wird gefoult, bekommt den Elfmeter aber nicht. | Foto: Dirk Hofmeister
Foto: Dirk Hofmeister

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4 Gedanken zu „Der Videobeweis und seine Grauzonen“

  1. Eines der Hauptprobleme für mich ist wirklich, _wann_ die Überprüfung eingesetzt wird.
    Denn tendenziell müssen die Schiedsrichter eigentlich jetzt jede knappe Abseitssituation – oder generell jede zweifelhafte Situation – weiterlaufen lassen. Wie man in Frankfurt gesehen hat, läßt sich das ja alles im Nachhinein korrigieren.
    Aktuell wird der Beweis allerdings nur “ab und zu” mal eingesetzt. Ich kann noch nicht wirklich eine Logik dahinter erkennen, wann und wann eben nicht.

    Auch das Problem mit dem Spielfluß, mit Konterangriffen, schneller Freistoßausführung..ich finde einfach, daß das ganze System für den Fußball nicht funktioniert und bei der Einführung auch sehr viel Aktionsmus eine Rolle (ge)spielt (hat). Nach dem Motto: Quadratischer Pflock, rundes Loch? Klappt schon.

  2. Sehr schöner Kommentar, der es gut auf den Punkt bringt. Insbesondere im Stadion ist das Ganze doch noch ein Stück nerviger als vor dem Bildschirm.
    Zwei Anmerkungen noch:
    1. Der Vergleich mit American Football hinkt etwas. Da liegt es seit jeher in der Natur des Spiels, dass jeder Spielzug zu Ende gespielt wird und man sich erst danach sicher sein kann ob er zählt. Wenn ein Schiedsrichter auf dem Feld ein Foul sieht wirft er eine Flagge, aber das Spiel läuft weiter und danach wird diskutiert wie entschieden wird. Dadurch ist der Eingriff des Videoschiedsrichters da keine große Änderung.
    2. Daran schließt sich mein Problem bei den Abseitsentscheidungen an. Die mag man in 100% der Fälle auflösen können (wenn die kalibrierten Linien mal zur Verfügung stünden), aber im Fußball eben nur in eine Richtung. Denn falls ein Linienrichter fälschlicherweise Abseits anzeigt und damit der Angriff abgepfiffen wird, kann man es nicht rückgängig machen. Im anderen Fall, falls es minimal Abseits war, wird das Tor allerdings annuliert.
    Um hier fair zu sein, müsste man m.E. alle einigermaßen engen Entscheidungen laufen lassen und diese nachträglich analysieren. Ob das allerdings zum Fußball passt wage ich zu bezweifeln.

  3. Genau richtig @throgsgafen!
    Sprich man muss mehr laufen lassen.

    @Peter
    Ich empfehle dazu noch diesen Podcast von CollinasErben:
    http://fokus-fussball.de/2017/08/24/ce87-calibrare-calibrare/

    So und nun auch zum Blog.
    Sehr schöne und ausfühliche Zusammenfassung.
    Danke dafür.

    Bei den (Nicht) Elfmetern aus den Spielen Schalken/Freiburg müsste es demnach bedeuten, daß wenn Zwayer nicht gepfiffen hätte bzw Dingert den Elfmeterpfiff gibt, dann würde VSR dem Recht geben, weil es in Beiden Fällen ein “Kann” Elfmeter war, was die Zweikampfauslegung angeht.

    Im Stadion ist es wirklich doof, wie beim 3:1. Erst jubeln, warten, wieder jubeln. Mhm und dann wird es nicht gezeigt, was der Grund war. Da wir mehr an B sitzen, dachte ich, es geht um das Abseits.

    Nun ja, Du sagst es selbst, es muss sich einspielen und der Mensch gewöhnt sich idR an so einiges.
    Mal schauen.

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