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Neues Jahr, neues Glück: RB Leipzig und die U23-Regel

Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Mannschaft der 3. Liga eines Amateurvereins sowie in den Entscheidungsspielen um den Aufstieg in die 3. Liga müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden. (DFB-Spielordnung [broken Link], §12a/4.1)

Diesem kurzen Absatz in der DFB-Spielordnung wohnt ein gewisses Konfliktpotanzial inne. Nicht weil sich dahinter, wie der eine oder andere schlaue Online-Kommentator meint, Altersdiskriminierung verstecken würde, sondern weil die Regel, die letztlich bedeutet, dass im Spieltagskader vier U23-Spieler (also Spieler, die für die aktuelle Spielzeit nach dem 01.07.1990 geboren sind), stehen müssen, Vereine manchmal vor mehr oder minder ernste Probleme stellt.

So wie zuletzt Preußen Münster, die in den ersten beiden Spielen in der Startformation fünf Spieler (teils deutlich) über 30 Jahren einsetzten und deren jüngster Spieler, der zu Beginn auflief, Marcus Piossek hieß und 24 Jahre alt war. Die DFB-Bestimmungen erfüllte der Verein, indem er vier Spieler unter 23 Jahre auf der Auswechselbank platzierte. Zu einer Einsatzminute kamen die wegen des DFB auf der Bank sitzenden Spieler bisher allerdings noch nicht.

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RB Leipzig und die U23-Regel

Bevor es morgen hier im Blog als Vorbereitung auf das sonntägliche Testspiel gegen die SG LVB mit einem Kaderrundumblick weitergeht, sei für ein verbessertes Verständnis der Kadergeschichten und als Ergänzung zum vorgestrigen kurzen Blick auf das Kadergedrängel ein kurzer Blick auf die U23-Regel bzw. auf ihre potenzielle Umsetzung durch RB Leipzig geworfen. Die Regel besagt ja für alle Regionalligisten, dass an den Spieltagen mindestens vier Spieler im 18er-Kader stehen müssen, die am Anfang der Saison (Stichtag ist der 01.07.) noch nicht 23 Jahre alt waren.

Die Regel ist eigentlich recht simpel, aber trotzdem wie die meisten Regeln nicht sonderlich sexy und alltagskompatibel, sodass sie im Alltagsmediengeschäft meist untergeht. Dabei ist sie bei RB Leipzig ziemlich relevant, da man in der Hinrunde über weite Strecken nicht mehr als vier Profis mit diesen Voraussetzungen zur Verfügung hatte. Und Roman Wallner nicht zuletzt an dieser Tatsache auch ein wenig gescheitert ist, denn er hätte wegen dieser Regel – wäre er in Leipzig geblieben – weite Teile der Hinrunde auf der Tribüne verbracht (weil Konkurrent Kammlott zur Regel-Erfüllung im Kader gesetzt war).

Schließlich haben die lokalen Medien BILD und LVZ die U23-Regel nun doch noch für sich entdeckt und behaupten heute bzw. gestern unisono, dass bei RB Leipzig in der Rückrunde ein U23-Keeper auf der Bank sitzen müsse, wolle man die Regel erfüllen. Das traf in der Hinrunde über weite Strecken tatsächlich zu, ist aber inzwischen so nicht mehr richtig, denn durch die Verpflichtung von Clemens Fandrich und die Genesung von Tom Nattermann hat sich die U23-Lage etwas entspannt. Sodass sich die vier Pflichtkaderplätze aus dem Kreis folgender Spieler rekrutieren würden:

  • Bellot/Hamrol, Koronkiewicz, Schinke, Kammlott, Fandrich, Nattermann

Die Wahrscheinlichkeit, dass trotzdem einer der jungen Keeper Bellot oder Hamrol und nicht der ältere Erik Domaschke auf der Bank sitzen wird, ist zwar weiterhin recht hoch, aber zwangsläufig ist es eben nicht mehr. Genausowenig wie es zwangsläufig noch nötig ist, dass das ehemalige Webseitengesicht des Vereins Carsten Kammlott auf der Bank sitzt. Da er auf seinen Positionen die härteste Konkurrenz hat, winkt ihm genauso wie Tom Nattermann, der wohl in der Rückrunde nur eine ergänzende Rolle haben wird, ein Tribünenplatz. Harte Zeiten bei RB Leipzig.