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GmbH-Klappe auf Fliegenjagd

Mitgliederversammlungen als Kernelement des deutschen Fußballs sind ein zweischneidiges Schwert, wenn es darum geht, Personalentscheidungen in leicht emotionalisierbarer Atmosphäre irgendwann in der Saison zwischen zwei Pflichtspielen mit ihren tagesaktuellen Stimmungslagen zu teffen.

In Kaiserslautern zeigte sich dies zuletzt wieder mal. Einerseits als seitens der Vereinsführung durch Verbalangriffe auf Medienvertreter, die falsch über den Club berichtet haben sollen, und entsprechend durch emotionale Aktivierung der Mitgliedschaft die Stimmung im Veranstaltungszelt im eigenen Sinne hochgeputscht wurde. Andererseits als alle Aufsichtsratskandidaten ihre Meinung zu RB Leipzig preisgeben sollten. Etwas was letztlich auch wenig Aufschluss gibt über die Eignung eines Kandidaten für das Kontrollgremium eines Profifußballclubs, also im Kerngeschäft eines Unternehmens, sondern letztlich nur einen populistischen Drive in die Wahl bringt.

Den Gegenpol zu dieser leicht zu emotionalisierenden Personaldebatte bildet RB Leipzig. Es wäre wohl akutell kein zweiter Verein im deutschen Profifußball denkbar, der es schafft, auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Ausgliederung von Profiteam und Nachwuchsmannschaften bis zu U16 zu beschließen und über diesen Beschluss auf keinem der offiziellen Vereinskanäle auch nur ein Sterbenswörtchen zu verlieren und sei es in rein nüchtern-informativer Kurzform oder phrasenhafter (irgendwas mit professionell und zukunftsfähig hier einsetzen) Art. Und nein, das geht nicht wirklich als Achievement durch.

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Mitgliederversammlung mit interessierten Zuschauern

Immer mal was neues rund um den Leipziger RasenBallsport im Themenfeld der Vereinskonstruktion. Gestern wurde wegen entsprechender Einladungsschreiben an die nicht stimmberechtigten Fördermitglieder bekannt, dass am 02.12.2014 bei RB Leipzig eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden soll, auf der man auch beschließen will, dass alle Mannschaften ab B-Jugend aufwärts aus dem eingetragenen Verein in eine GmbH ausgelagert werden.

Ein etwas überraschender Move, weil er auf den ersten Blick abseits von Formalien nur wenig ändert. Zwar wird durch die GmbH nun die 50+1-Regel auch für RB Leipzig relevant, aber letztlich auch wiederum nicht wirklich. Denn da die Regel nur besagt, dass der eingetragene Verein mehr als 50% der Stimmanteile an der GmbH halten muss, um im Fall der Fälle die Entscheidungsfäden in der Hand zu halten, wandert der Blick wieder zurück zum e.V., für den mögliche Änderungen aktuell unklar sind.

Bleibt es bei der Konstitution des RasenBallsport Leipzig e.V. mit seinen (je nachdem wen man fragt) irgendwas knapp über 10 geldgeberfreundlichen, stimmberechtigten und einigen Hundert nicht stimmberechtigten Mitgliedern, dann ändert sich an der Grundsituation, dass über die Zusammensetzung des e.V. dem Geldgeber Red Bull auch ein Mindestmaß an finaler Kontrolle eingeräumt ist, nicht viel.

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