Zu kleines Problem für große Lösungen?

Ich ärgere mich darüber, dass es Statuten gibt, die dem Verein die Möglichkeit geben, ‘betriebsintern’ Spieler hin und her zu schieben. Das kann ich mit meiner Empfindung von fairem Wettbewerb nicht nachvollziehen. (Peter Neururer vor dem Spiel seines VfL Bochum bei RB Leipzig)

Das merkwürdig mechanistische Bild, das man im Hause Red Bull Spieler, die im Kern auf der Basis ihrer eigenen Karriereinteressen und -ziele und entsprechend der Perspektiven, die ihnen in Verhandlungen aufgezeigt werden, Verträge unterschreiben, hin- und herschiebt, wurde hier im Blog ja vor wenigen Monaten bereits kritisch beleuchtet.

Letztlich bleibt es dabei, dass kein Spieler ein Vertrag hat, der gleichermaßen für Leipzig und Salzburg gilt und ohne seine Zustimmung den Verein wechseln müsste. Natürlich gibt es aber normale Leihverträge wie bei Bredlow und Prevljak, die von Leipzig nach Liefering verliehen wurden oder bei Sabitzer und Bruno, die auch leihweise in Salzburg spielen und entsprechend nach Ablauf des Leihvertrags wieder zurückkehren müssten.

Nun findet es Peter Neururer (der sich alles in allem und trotz gegenteiliger medialer Aufladung im Umgang mit RB Leipzig recht entspannt gezeigt hat) und mit ihm auch viele andere (angeheizt auch durch Rangnicks Ankündigung weiterer Spielerwechsel zwischen Salzburg und Leipzig) trotzdem im Sinne des Wettbewerbs unfair, wenn zwischen RB Leipzig und Red Bull Salzburg Spieler hin- und herwechseln. Und möchte gern, dass dies statuarisch verboten wird.

Wenn man etwas statuarisch verboten haben möchte, stellt sich erstmal die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, den betreffenden Fall ausschließen zu wollen und inwiefern es rechtlich überhaupt möglich wäre, so etwas durchzusetzen. Wenn man Neururer übersetzt, dann wünscht er sich das Verbot von Wechseln zwischen zwei Vereinen, die über den selben Geldgeber maßgeblich finanziert werden. Ein Wunsch der den Romantikern unter uns, für die jeder Verein nur für sich steht, sicherlich nachvollziehbar erscheint.

Juristisch-praktisch gesehen dürften sich darin zwei zentrale Probleme verstecken. Einerseits die Frage, was denn ein maßgeblicher Einfluss eines Geldgebers in der Praxis wäre. Geht es dabei um formal nachweisbare Bestimmung über Entscheidungen in einem Verein oder reicht der Nachweis, dass ein Mindestanteil des Etats vom Geldgeber finanziert wird? Andererseits geht es um das Prinzip der freien Arbeitsplatzwahl. Es dürfte letztlich schwer sein, einem Fußballer per Statut einen Wechsel zu bestimmten europäischen Clubs zu untersagen.

Genau um solche, länderübergreifenden Wechsel geht es letztlich, denn innerhalb der einzelnen Fußballwettbewerbe (egal ob deutsche Liga oder europäischer Wettbewerb) ist es sowieso verboten, dass Wettbewerber Kontrolle über zwei Vereine haben. Sprich, ein Wechsel innerhalb Deutschlands könnte per se nicht ‘betriebsintern’ sein, da Betriebsinternheit von den Statuten formal ausgeschlossen wird (auch wenn in der Praxis der Vorstandsvorsitzende von VW im Aufsichtsrat bei Bayern München sitzen darf).

Es bräuchte also eine Regel, die internationale Wechsel zwischen Vereinen, die (auf welche Art auch immer nachprüfbar) vom selben Geldgeber bestimmt werden, verbieten, während alle anderen Wechsel davon unberührt normal weiterlaufen sollen. Selbst wenn man dieses Ansinnen als sinnvoll und als Beitrag zur Fußballgerechtigkeit empfindet, stehen hinter einer solchen Regel doch einige Fragezeichen in Bezug auf die Machbar- und Durchsetzbarkeit und die Vereinbarkeit mit der Rechtslage in den Mitgliedsländern der UEFA bzw. FIFA. Dass die freie Arbeitsplatzwahl in Europa recht hoch gehängt wird, sollte spätestens seit dem Bosman-Urteil vor fast 20 Jahren klar sein.

Sprich, die Forderung von Peter Neururer nach einem statuarischen Verbot von Wechseln zwischen Salzburg und Leipzig klingt zwar hübsch und verkauft sich sicher auch gut angesichts des verbreiteten, mechanistischen Weltbildes, dass Red Bull Spieler wie Marionetten verschieben könne, steht aber letztlich auf mehr als wackligen Beinen. Zumal man sich letztlich auch fragen kann, welchen Vorteil man im Hause Red Bull generiert, den nicht auch jeder andere Verein generieren könnte. Sprich, welchen Wettbewerbsvorteil erkämpft sich Red Bull durch zwei Vereine in verschiedenen Ligen, den andere Vereine im Rahmen der Regularien nicht haben könnten oder auch nicht haben wollen könnten.

Rein wirtschaftlich dürften die Wechsel ein Nullsummenspiel sein. Klar kostete ein Georg Teigl Anfang des Jahres, als er aus Salzburg nach Leipzig kam, keine Ablöse. Andererseits bekam Salzburg auch keine Ablöse, sodass der Gewinn auf der einen ein Verlust auf der anderen Seite ist. Rein wirtschaftlich könnte es (und das bezieht sich nur auf die Wechsel) für Red Bull potenziell sogar nachteilig sein, da man versucht, Spieler wie einen Kevin Kampl eher Leipzig schmackhaft zu machen, als ihn (was in diesem Jahr ja möglich gewesen wäre) für eine Summe deutlich jenseits der 10 Millionen zu einem Club in einer europäischen Topliga wechseln zu lassen (inzwischen müsste man sich wohl mit geringeren Ablösesummen zufrieden geben).

Um einen möglichen Wettbewerbsvorteil zu prüfen, kann man sich auch einmal dem Gedankenspiel hingeben, wie es wäre, wenn der FC Bayern mit dem FC Zürich eine schriftlich festgehaltene Kooperation eingehen und seine Talente, die den Sprung in den Münchener Kader (noch) nicht schaffen, (die Einwilligung des jeweiligen Talents vorausgesetzt) für ein, zwei Jahre nach Zürich verleihen und sie dort spielen lassen und dann zurückbekommen würde (falls sie sich denn entsprechend entwickelt haben).

Diese Variante würde wohl genausowenig irgendjemand komisch finden, wie die in den letzten Jahren eigentlich weitverbreitete Praxis, Talente zu verpflichten und diese dann zum Sammeln von Spielpraxis an Bundesligakonkurrenten oder im Fall der Fälle auch Zweitligisten zu verleihen. Teilweise sofort, teilweise auch erst nach ein, zwei Jahren, wenn der Durchbruch auf sich warten lässt. In Leverkusen, die diesbezüglich schon immer vorne dran waren, ist dies bei aktuell vier von neun Leihspielern der Fall (die fünf anderen kommen aus der eigenen Jugend). Wollscheid (Mainz), Stafylidis (Fulham), Milik (Ajax Amsterdam) und Pohjanpalo (Düsseldorf) fallen in die Kategorie. Seung-Woo Ryu (Braunschweig) könnte man auch noch dazunehmen, ist aber der Sonderfall eines Spielers, der ausgeliehen und dann weiterverliehen wurde.

Das Verleihen von gerade erst verpflichteten Talenten ist demnach genausowenig ungewöhnlich wie es völlig unkreativ wäre, sich um festere Kooperationen zu kümmern und so auch den mühsamen Weg beim Suchen von möglichen Leihvereinen für jeden einzelnen Spieler zu umgehen.

Letztlich besteht der Wettbewerbsvorteil, den man sich im Hause Red Bull (vor allem durch die Arbeit in den letzten zwei Jahren) geschaffen hat, darin, dass man durch gemeinsame Entscheidungsstrukturen ein hohes Maß an Verlässlichkeit bei Leih- und Wechselabsprachen hat. Sprich der Salzburger Sportdirektor Rangnick wird dem Leipziger Sportdirektor Rangnick nicht ein halbes Jahr nach einer Vereinbarung durch einen Meinungsumschwung in die Suppe spucken, was bei Absprachen zwischen Vereinen ansonsten (aufgrund von Philosophiewechseln oder Personalveränderungen oder ähnlichem) durchaus passieren kann. Ein Vorteil, den man aber auch nur aufgrund der schlanken Struktur und klaren Entscheidungslage seit Rangnick hat und der vorher, wenn man an das öffentliche Theater um den Wallner-Wechsel Anfang 2012 denkt, so auch nicht bestand.

Der andere Vorteil hat direkt mit den schlanken Entscheidungsstrukturen zu tun und besteht darin, dass Rangnick in Salzburg und Leipzig eine im Kern identische (wenn auch im Detail unterschiedlich ausgeprägte) Philosophie des Spielens implementiert hat, die von der Jugend bis zu den Profimannschaften gepflegt wird. Sprich, wenn ein Leipziger Spieler nach Salzburg oder Liefering verliehen wird, dann wird er spieltaktisch so ausgebildet, dass ihm das für eine potenzielle Zukunft in Leipzig hilft, weil er weiter am Prinzip des Pressings und der Balljagd dranbleibt.

Wenn man Georg Teigl und Stefan Hierländer nimmt, die in diesem Jahr den Wechsel von Salzburg nach Leipzig vollzogen, dann bleiben dann immer noch genug Anpassungsschwierigkeiten (was bei beiden aber auch an Verschiebungen in der zu spielenden Position liegt, beim einen stärker, beim anderen schwächer). Trotzdem bleibt es ein Vorteil, Spieler durchgängig in Training und Spiel aggressiven Balleroberungsfußball lernen zu lassen, anstatt sie vielleicht zu einem Verein zu verleihen, bei dem man sich dann überlegt, dass Ballbesitzfußball doch eine ziemlich prima Idee wäre.

Letztlich haben die Strukturen bei Red Bull, wenn sie denn in der Art und Weise gefüllt werden wie unter Rangnick oder früher auch für einen kurzen Zeitraum und in deutlich schwächerem Maße unter Beiersdorfer, größere Vorteile in Bezug auf die Verlässlichkeit der Absprachen, die kurzen Wege und die Zielgerichtetheit der sportlichen Ausbildung über die Vereinsgrenzen hinweg. Vorteile, die sich tatsächlich für Vereine ohne irgendeine Art gemeinsamer Entscheidungsstrukturen schwerlich bis gar nicht herstellen lassen (oder nur über einen kurzen Zeitraum). Auf der anderen Seite gibt es Vorteile, die im grundsätzlichen Prinzip von Kooperationen und Leihen verankert sind, die letztlich allen Vereinen offenstehen und verschiedentlich auch genutzt werden.

Stellt sich dann noch einmal die Frage, ob es überhaupt ein so großes faktisches Problem gibt, wegen dem es sich lohnen würde, darüber nachzudenken, den juristisch vermutlich ziemlich schwierigen und vielleicht sogar unlösbaren Weg zu gehen, ein europäisches oder weltweites Verbot länderübergreifender Wechsel zwischen Vereinen mit gleichem und maßgeblichen Sponsoreneinfluss anzustreben. In letzter Konsequenz scheint das Problem doch zu klein, um darauf einen monströsen Problemlösungsapparat anzusetzen. Aber das darf natürlich in letzter Konsequenz jeder für sich selbst entscheiden. Auch ein Peter Neururer.

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PS: Das Gerechtigkeitsempfinden mag natürlich zusätzlich dadurch gestört werden, dass ein deutscher Zweitligist vor dieser Saison acht Millionen Euro für Sabitzer und Bruno ausgeben und die dann gleich nach Salzburg weiterverleihen konnte. Allerdings passt bei diesem Bild vor allem die Ligazugehörigkeit von RB Leipzig und rein vom Stil her die Umgehung der nur für das Ausland geltenden Ausstiegsklausel bei Sabitzer nicht. Ansonsten bleiben es in Bezug auf statuarisch relevante Sachen nicht nur legitime Wechsel, sondern auch Wechsel, die an der obigen Argumentation eines zu kleinen Problems, um es mit Riesenaufwand und auch nur vielleicht zu lösen, nichts ändern.

Ein Gedanke zu „Zu kleines Problem für große Lösungen?“

  1. Die (langfristig nicht vorhandenen) gemeinsamen Entscheidungsstrukturen sind das eine Argument dafür, warum andere Verein keine festen Kooperationen für Leihen, Transfers usw. eingehen. Die andere Frage wäre grundsätzlich, wie groß die daraus resultierenden Vorteile wirklich sind. Oder anders gefragt, ob die freie Marktauswahl mit stets neuen Angeboten und zu verhandelnden Konditionen nicht letztendlich attraktiver ist als feste Bindungen (auch jenseits von Exklusivdeals).

    So war doch Teigl eine kurzfristige (Not)lösung für den Ausfall von Müller in der Winterpause. Hier hat die Personalunion Rangnick bei Salzburg und Leipzig eine schnelle und Liquiditätsschonende Reaktion ermöglicht, ganz klar. Das heißt aber nicht, dass es nicht auf dem freien Markt viel geeignetere Kandidaten als Teigl gegeben hätte, die nicht hätten umgelernt werden müssen. Für diese “Feuerwehreinsätze” ist die Konstellation also ein Vorteil. Bei der planvollen Weiterentwicklung der Mannschaft durch gezielte Transfers birgt sie meines Erachtens mitunter die Gefahr eines Tunnelblicks, der überraschende und attraktive Neuzugänge von außerhalb des RB-Universums erschwert.

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