Organisationsprobleme

Wir erkennen Rasenballsport Leipzig mit nur 8 stimmberechtigten Mitgliedern und stimmlosen Pro-Forma-Mitgliedschaften für alle anderen nicht als “Verein” an. (Quelle [broken Link])

So oder so ähnlich liest man es ja von Zeit zu Zeit an verschiedenen Stellen im Internet. Zielrichtung der Argumentation ist dabei zumeist, dass RB Leipzig ja kein richtiger Verein sei oder wahlweise [broken Link] “das Vereinsrecht mit Füßen tritt und regelrecht ausnutzt”.

Eine etwas erstaunliche Argumentation, denn ganz grundsätzlich darf man einmal festhalten, dass alles ein eingetragener Verein ist, was vom Amtsgericht als Verein eingetragen wird. Die einzige Instanz, die tatsächlich beurteilen darf und kann, inwiefern ein Verein den entsprechenden Regularien entspricht, ist also mitnichten ein Verband, andere Vereine oder deren Anhänger, sondern ein kleines, feines Gericht, in dem man sich mit formaljuristischen Fragen hoffentlich auskennt.

Das Leipziger Amtsgericht hat RB Leipzig als eingetragenen Verein zugelassen, was eigentlich sämtliche Debatten über die Vereinsstrukturen ad acta legen müsste. Denn wenn die Basis des gemeinsamen Zusammenlebens die ist, dass die individuellen Rechte und Freiheiten eben durch gesetztliche Bestimmungen gewährleistet wird, dann wird man auch damit leben müssen, wenn eine Handvoll Leute, die in welchem Zusammenhang auch immer zu welcher Firma auch immer stehen, beschließen, eine Hülle gründen zu wollen, innerhalb derer Fußball gespielt werden soll. Selbst wenn man damit nicht glücklich ist.

So einfach ist das grundsätzlich, wenn der Gesetzgeber vorgibt, was legitim bzw. gewollt ist und was nicht (das Thema Gemeinnützigkeit sei an dieser Stelle ausgeklammert, weil es noch mal einen eigenen, steuer- und nicht vereinsrechtlichen Hintergrund hat). Und diesen Grundsatz prinzipiell anzuerkennen, wäre Basisvoraussetzung für alle Debatten, die man rund um RB Leipzig und den Fußball in seinen aktuellen Organisationsformen führen könnte. Zumindest wenn man nicht der Meinung anhängt, dass in der Welt immer jene Recht haben, die am lautesten für ihre Position werben oder in der Mehrheit sind. Wer sich mit letzteren quasi auf Seiten von Masse gegen die juristischen Grundlagen des Zusammenlebens stellt, hat den Boden dessen, was in einer Gesellschaft Freiheit als Rechte der Individuen garantiert, schon verlassen.

Wenn man es ganz deutlich sagen will, dann geht es abseits des Amtsgerichts und der Vereinsgründer erst einmal niemanden wirklich etwas an, wie sich ein Verein in Deutschland konstituiert, weil es in der gesetzlich garantierten Freiheit der Vereinsgründer liegt, wie sie ihren Verein gründen (zumindest eben im vorgebenen Rahmen des Vereinsrechts). Alles andere, was sich der Frage der Legitimität der Vereinskonstruktion widmet, ist letztlich Brimborium.

Sehen wir mal von Fragen des fußballkulturellen Codes und entsprechend davon ab, dass man natürlich trotzdem aufgrund eigener gelebter, sozialer Praxis in mitgliederstarken Vereinen oder aufgrund von Images einer entsprechenden Vereinspraxis das Modell RB Leipzig trozdem als unpassend oder nicht den eigenen Vorstellungen entsprechend empfinden kann (was aber eben nicht vergessen und deswegen respektieren sollte, dass andere dieses Modell für sich sehr wohl als passend empfinden können), dann beginnen die spannenden Fragen eigentlich ganz woanders.

Nämlich an der Stelle, an der Fußballverbände die Organisationsform eingetragener Verein einfach als Grundlage für ihre eigenen Statuten übernehmen und entsprechend dadurch indirekt auch akzeptieren müssen, dass ihr Einfluss auf das, was der Verein ist, nicht größer sein kann, als das was die Amtsgerichte an Einfluss haben. Sprich, durch die in den Landesverbänden erfolgende Durchsetzung des eingetragenen Vereins als zugrundeliegender Organisationsform im Fußball gibt man letztlich die Kontrolle über die konkrete Ausformung des Vereins an die Amtsgerichte der Republik ab. Wo man sich für Fragen fußballkultureller Codes doch einigermaßen unempfänglich zeigen dürfte.

Dass man der DFL bundesweit nicht anrechnet, dass sie trotz dieser Sachlage versucht hat und weiter versucht, Veränderungen bei RB Leipzig in Sachen Mitglieder- und Führungsschichtstruktur auf quasi informellem Wege des sanften Drucks im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens durchzusetzen, geht schon fast als Ironie der Geschichte durch. “Inkonsequenz” schimpfte ProFans [broken Link] (die entgegen ihres Namens offenbar auch nur für einen Teil der Fans sprechen) wegen der Lizenzerteilung, eine “nachgiebige Linie” konstatierte man anderswo [broken Link].

Wer ganz besonders auf sich hielt, forderte gegen RB Leipzig die Einhaltung der DFL-Statuten, ganz ohne zu merken, dass die Statuten genaugenommen noch nicht mal die DFL-Forderungen abgedeckt, geschweige denn ein Lizenzverweigerung ermöglicht hätten. “Da wünsche ich Ihrem Anwalt viel Spaß. Mögliche Lizenzverweigerungen müssen mit belegbaren Verstößen gegen die Statuten begründet werden.”, merkte DFL-Präsident Reinhard Rauball, selbst Anwalt und nicht gerade als übermäßiger Freund des RasenBallsports bekannt, in dem Zusammenhang Mitte August an.

Das darin versteckte Dilemma, dass man mit dem statuarischen Verweis auf den eingetragenen Verein, den man als Verband nicht wirklich reglementieren kann, Phänomene ermöglicht, die man vielleicht als sich selbst verwaltender Verband nicht unbedingt will (warum auch immer nicht will, darum soll es hier nicht im Detail gehen), vergrößert sich sogar noch, wenn man bedenkt, dass es Juristen gibt, die den eingetragenen Verein sowieso als ungeeignete Organisationsform für den Profifußall ansehen.

Peter Schacherbauer war es, der sich in einem interessanten Beitrag in der Zeitschrift für Sport und Recht SpuRt mit Profifußballvereinen im Allgemeinen und mit RB Leipzig im Speziellen auseinandergesetzt hatte. Schacherbauer sieht (das nur als Hintergrund) bei RB Leipzig keinerlei Verstöße gegen die Lizenzierungsvorschriften der DFL. Das Problem, das RB Leipzig besonders stark treffe, aber auch für die anderen übrig gebliebenen e.V. im Profifußball gelten würde, bestehe vornehmlich darin, dass es sich beim e.V. im Profifußball eigentlich um einen “wirtschaftlichen Verein” handelt, der (weil im Kern unter dem Mantel des eingetragenen Vereins Business getrieben wird) deswegen von den zuständigen Gerichten aus dem Vereinsregister gelöscht werden könnte (weil nur ein nichtwirtschaftlicher Verein ein e.V. sein könne).

Einen fünfseitigen, juristischen Artikel (der leider abseits von Twitterbildern nicht online verfügbar ist) auf seine Essenzen herunterzubrechen, bringt immer auch Verluste mit sich. Doch im Kern gibt es zwei Argumente. Die Teilnahme am Profifußball ab der dritten Liga aufwärts und die entsprechenden Organisationsstrukturen sprächen per se dafür, dass die “Profi-Sportabteilungen innerhalb des Vereins Selbstzweck” und entsprechend die eingetragenen Vereine eigentlich zu wirtschaftlichen Vereinen geworden sind.

Bei RB Leipzig sprächen zusätzlich die Besetzung der Führungspositionen im Verein durch Vertraute oder Mitarbeiter von Red Bull (die inzwischen formal etwas verändert wurde), die generelle Nähe des Vereins zur Firma in vielerlei Facetten und die geringe Mitgliederanzahl mit Affinität zu Red Bull dafür, dass hier ein “wirtschaftlicher Verein” vorliege, dessen Eintragung in das Vereinsregister vom entsprechenden Gericht geprüft werden sollte.

Diese Anmerkungen ernst genommen, wäre die logische Konsquenz, dass der Profifußball als wirtschaftlicher Betrieb aus den eingetragenen Vereinen ausgelagert wird (etwas, was die Mehrzahl der Bundesligisten ja inzwischen sowieso schon erledigt hat) und im Verein nur noch der Rest an (Breiten)Sportabteilungen bleibt, der sowieso hinter dem Profifußball immer hintenanstand (wobei Schacherbauer zurecht fragt, was eigentlich vom Verein übrig bleiben würde, wenn man bei RB Leipzig die Profifußballabteilung auslagert). Was zu der merkwürdigen Situation führen würde, dass letztlich die ausgelagerte Kapitalgesellschaft zum gewünschten bzw. geforderten Nonplusultra wird. Wo es doch manch RB-Kritiker zuerst um Mitbestimmung und Rettung des mitgliederstarken Vereins ging.

In letzter Konsequenz steckt in dem Schacherbauer-Text aber auch in der DFL-Hilflosigkeit, mit dem Lizenzierungsverfahren auf bisher so nicht vorkommende Vereinsphänomene reagieren zu können, die Frage, was eine angemessene Organisationsform im Profifußball mit seinem modernen, wirtschaftlichen Gesicht sein könnte. Wie könnte man sich DFL-Statuten vorstellen, die einerseits die Vorgaben aus der allgemeinen (auch europäischen) Rechtssprechung, aber auch im Rahmen des Möglichen die eigenen Wertevorstellungen an Fußballvereine implementieren (zumindest wird aktuell ein Konsens suggeriert, dass Dinge wie viele Mitglieder, die mitbestimmen können, Teil der Verbandsregularien sein sollte)?

Wie eine solche Organisationsform aussehen sollte, die es schafft, das Wirtschaften nach Herzenslust und die Erinnerung an den klassischen Fußballverein mit verrauchten Mitgliederversammlungen in entsprechenden Lizenzierungsbestimmungen der DFL zusammenzubringen, darüber darf man gern rätseln. Fakt scheint, dass die Fußballverbände wie schon bei 50+1 und deren Aufweichung bzw. praktischer Abschaffung durch den Kompromiss mit Martin Kind, auch hier eher Getriebene als Gestalter und Akteure sind. Was meist ein schlechtes Setting ist, um die Dinge den eigenen Vorstellungen nach zu entwickeln. Wobei bei Verbänden wie der DFL mit ihrer Selbstorganisation durch die 36 Proficlubs mit ihren jeweils eigenen Interessen und dem DFB mit seiner generellen Diskussions- und Veränderungsunlust auch völlig unklar wäre, ob man überhaupt eigene Vorstellungen formulieren könnte.

Letztlich bleibt es unter den genannten Rahmenbedingungen aber auch ziemlich utopisch, vermeintliche fußballkulturelle Codes in die Verbandsbestimmungen einzuarbeiten (deshalb ‘vermeintlich’, weil diese Codes auch nicht für alle Fans in gleichem Maße Codes sind), sodass eigentlich formal nur wenig Spielraum bleibt, die aktuellen Bestimmungen so anzupassen, dass eingetragene Vereine, die einem nicht gefallen, ausgeschlossen werden können.

Was natürlich nur eine rein vereinsrechtliche und organisationstheoretische Betrachtung ist, denn Möglichkeiten, einem Verein wie RB Leipzig in der zweiten Liga einen Wettbewerbsvorteil zu nehmen (bzw. die Inanspruchnahme wettbewerbsherstellender Finanzierungsmodelle, wenn man an die erste Liga denkt, zu verhindern), indem man nach Art des Financial Fairplays Sponsoreneinnahmen beschränkt (wobei dies rechtlich fragwürdig ist und auch dagegen im europäischen Maßstab schon Klagen laufen) oder Gehaltsobergrenzen festlegt (was rechtlich ebenso fragwürdig sein dürfte und vor allem auch länderübergreifend nicht durchzusetzen ist), gäbe es zumindest in der Theorie natürlich trotzdem.

Genauso wie es sich natürlich immer lohnt, sich über mögliche wettbewerbsstärkende Regularien Gedanken zu machen (zumindest wenn man die Machbarkeit immerhin ansatzweise mitdenkt und nicht nur alles auf einem Phänomen wie RB Leipzig ablädt). Nur über die Konstitution des Vereins RB Leipzig wird wohl letztlich weder durch die DFL, noch durch Fanproteste entschieden, sondern wenn dann überhaupt dadurch, ob man sich im Umfeld von RB bei den Fans und potenziellen Fans mit der legitimen Vereinskonstruktion dauerhaft anfreunden (bzw. sie unwichtig finden) und sich an sie binden kann. Zumindest falls die Amtsgerichte dieser Republik nicht doch noch auf Schacherbauers Argumentation anspringen.

Ein Gedanke zu „Organisationsprobleme“

  1. Um ehrlich zu sein: das diesmal gewählte Thema, dürfte eher die verschiedenen Juristen interessieren, weil es für die Sportfans von „RaBa“ wohl etwas zu sehr in die Tiefe gehen dürfte und für die Einhaltung der Gesetzmäßigkeiten die DFL bzw. der DFB verantwortlich ist.
    Mir macht etwas ganz anderes größere Sorgen, nämlich das plötzliche Begehren der bekannten Top-Firmen, Porsche und VW, nun auch den Leipziger Verein finanziell unterstützen zu wollen. Das wirft doch unter den Fußballfreunden in ganz Deutschland erneut Fragen auf, wobei die ohnehin schon nicht so günstige Sympathiequote kaum ansteigen wird. Warum ist dieses finanzielle Engagement zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt? Hat das der Verein, dem man keinen Besitz einer Fußballkultur nachsagt, überhaupt nötig, nach den schon üppigen Geldscheinen aus Salzburg von zwei weiteren nicht gerade armen Sponsoren versorgt zu werden? Wird der Neid und die Anfeindungen von den Zuschauerrängen der Mitbewerber und normalen Fußballfreunde aus nah und fern nicht dadurch nur noch größer?
    Der „Brause-Didi“ aus Österreich hat mit seinem geschätzten dreistelligen Millionenbetrag für das Leipziger Projekt doch eine derartig günstige Grundlage gelegt, dass man durch die „Neuen“ sogar ungewollt in Konfliktsituationen geraten könnte, da diese ihre scheinbar übergelaufenen Geldtöpfe bereits über andere Vereine mehr oder weniger ausschütteten, das nach Gesetzeswidrigkeit riecht.
    Was die einheimischen großartigen Fans und die sportlichen Ergebnisse betrifft, spürt man in Leipzig natürlich einen enormen Wachstum, obwohl die nur an zwei Händen abzuzählenden Mitgliederzahlen dafür auffällig stagnieren! Genau aber das dürfte die beiden Autofirmen veranlasst haben, nach bereits erfolgten Sponsorentätigkeiten bei anderen Vereinen auch hier schnell einzusteigen, bevor es vielleicht für sie im kommenden Jahr nach einem eventuellen Erreichen der Träume viel teurer werden könnte. Aber Vorsicht! Speziell VW und dortige Führungskräfte sind bekanntlich erst kürzlich nach durchgeführten Koppelgeschäften, die auch als Korruptionen bezeichnet werden können, zwischen Konzern und Club (Wolfsburg) noch mit einem blauen Auge durch Zahlung einer hohen Geldstrafe davongekommen, da man bei „normalen“ Firmen und Vereinen als „empfindlich“ eingestuft hätte.

    Nun werden natürlich die neugierigen, in Stadionnähe sich niedergelassenen, Leipziger Einwohner demnächst besonders schauen, welche Spieler und Offizielle mit einem „neuen Dienstwagen“ auf das Trainingsgelände einbiegen. Meinerseits wird aber vermutet, dass sich darunter aus taktischen Gründen nur wenige flache sowie längliche „Typen“ befinden…..

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